Gericht: Killer auch in Zukunft für gefährlich - Sicherungsverwahrung Horrorhaus von Höxter: Frauenmörder Wilfried W. kommt nie wieder frei

Der „Horrorhaus“-Mörder von Höxter für immer hinter Schloss und Riegel bleiben!
Für das Landgericht Paderborn steht fest, dass Wilfried W. eine Gefahr für die Allgemeinheit bleibt. Deswegen soll er nach seiner Haft in Sicherheitsverwahrung, ordnete es jetzt an. W. hat die Hälfte seiner Strafe abgesessen. Er hatte jahrelang Frauen gequält. Zwei von ihnen so schlimm, dass sie starben.
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Gutachtern erwarten „mit hoher Wahrscheinlichkeit" weitere Taten

Zwei psychiatrische Sachverständige sehen bei W. eine große Wiederholungsgefahr. Er verfüge über großes Manipulationsgeschick und kriminelle Intelligenz, sei empathielos und gefühlskalt, so die Forensiker. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht an.
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Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sagte in seinem Plädoyer, dass den Gutachtern zufolge von W. mit hoher Wahrscheinlichkeit Taten zu erwarten seien, die seine Opfer körperlich oder seelisch schwer schädigen würden. Daher gebe es kein milderes Mittel als die Sicherungsverwahrung. Sie dient im Anschluss an eine verbüßte Haft dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen.
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Verteidigung will Urteil anfechten
Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Bundesgerichtshof müsse entscheiden, ob der Prüfungsmaßstab des Gerichts ausreichend gewesen sei, sagte Anwalt Carsten Ernst. Die Anwälte des Mörders glauben, ihr Mandant sei in einer betreuten Wohnform nach der Haft besser aufgehoben als hinter Gefängnisgittern.
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Wilfried W. hatte jahrelang in dem Haus in Ostwestfalen mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau mehrere Frauen gequält. Sie schlugen, verbrühten und fesselten ihre Opfer. Die Frauen wurden gezwungen, sich an strenge, willkürliche Regeln zu halten. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangem Martyrium.
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Gutachter bekamen Zweifel an W.‘ eingeschränkter Steuerungsfähigkeit

W. war 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht stufte den Killer damals als vermindert schuldfähig ein und ließ ihn in einer Psychiatrie unterbringen. Später korrigierten Gutachter dies als Fehleinschätzung, weil sie Zweifel an W.‘ eingeschränkten Steuerungsfähigkeit hatten.
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2020 stufte ihn ein Gericht daher als schuldfähig ein und ließ ihn im regulären Strafvollzug unterbringen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin nachträglich, ihn nach seiner Haftentlassung in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Dem wurde jetzt stattgegeben. (uvo/dpa)
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