Gericht: Killer auch in Zukunft für gefährlich - Sicherungsverwahrung Horrorhaus von Höxter: Frauenmörder Wilfried W. kommt nie wieder frei

23.11.2023, Nordrhein-Westfalen, Paderborn: Wilfried W. steht mit Maske in einem Saal vom Landgericht Paderborn. In dem Prozess um Sicherungsverwahrung im Fall «Horrorhaus» von Höxter prüft das Landgericht Paderborn knapp fünf Jahre nach den Urteilen im Prozess, ob gegen den verurteilten Täter nachträglich eine Sicherungsverwahrung verhängt werden muss. Foto: Friso Gentsch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Urteil gegen Wilfried W. vor dem Landgericht Paderborn: er muss nach der Haft in Sicherungsverwahrung.
frg, dpa, Friso Gentsch

Der „Horrorhaus“-Mörder von Höxter für immer hinter Schloss und Riegel bleiben!
Für das Landgericht Paderborn steht fest, dass Wilfried W. eine Gefahr für die Allgemeinheit bleibt. Deswegen soll er nach seiner Haft in Sicherheitsverwahrung, ordnete es jetzt an. W. hat die Hälfte seiner Strafe abgesessen. Er hatte jahrelang Frauen gequält. Zwei von ihnen so schlimm, dass sie starben.
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Gutachtern erwarten „mit hoher Wahrscheinlichkeit" weitere Taten

25.04.2022, Nordrhein-Westfalen, Höxter: Bauschutt liegt hinter einem Bauzaun am sogenannten "Horrorhaus" von Höxter. In den frühen Morgenstunden haben Abrissbagger das Gebäude im Stadtteil Bosseborn abgerissen. Jahrelang waren auf dem Grundstück mehrere Frauen von einem Paar missbraucht und gequält worden. Zwei der Opfer starben an ihren schweren Verletzungen. Foto: Swen Pförtner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Das "Horrorhaus" von Höxter wurde 2022 abgerissen
spf htf, dpa, Swen Pförtner

Zwei psychiatrische Sachverständige sehen bei W. eine große Wiederholungsgefahr. Er verfüge über großes Manipulationsgeschick und kriminelle Intelligenz, sei empathielos und gefühlskalt, so die Forensiker. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht an.

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Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sagte in seinem Plädoyer, dass den Gutachtern zufolge von W. mit hoher Wahrscheinlichkeit Taten zu erwarten seien, die seine Opfer körperlich oder seelisch schwer schädigen würden. Daher gebe es kein milderes Mittel als die Sicherungsverwahrung. Sie dient im Anschluss an eine verbüßte Haft dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen.

Video: Reporterin besucht den Ort Höxter

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Verteidigung will Urteil anfechten

Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Bundesgerichtshof müsse entscheiden, ob der Prüfungsmaßstab des Gerichts ausreichend gewesen sei, sagte Anwalt Carsten Ernst. Die Anwälte des Mörders glauben, ihr Mandant sei in einer betreuten Wohnform nach der Haft besser aufgehoben als hinter Gefängnisgittern.

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Wilfried W. hatte jahrelang in dem Haus in Ostwestfalen mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau mehrere Frauen gequält. Sie schlugen, verbrühten und fesselten ihre Opfer. Die Frauen wurden gezwungen, sich an strenge, willkürliche Regeln zu halten. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangem Martyrium.

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Gutachter bekamen Zweifel an W.‘ eingeschränkter Steuerungsfähigkeit

Jonas Güttler
Das damalige Wohnhaus des brutalen Ehepaares in Höxter-Bosseborn. Foto: Jonas Güttler/dpa/Archivbild
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W. war 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht stufte den Killer damals als vermindert schuldfähig ein und ließ ihn in einer Psychiatrie unterbringen. Später korrigierten Gutachter dies als Fehleinschätzung, weil sie Zweifel an W.‘ eingeschränkten Steuerungsfähigkeit hatten.

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2020 stufte ihn ein Gericht daher als schuldfähig ein und ließ ihn im regulären Strafvollzug unterbringen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin nachträglich, ihn nach seiner Haftentlassung in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Dem wurde jetzt stattgegeben. (uvo/dpa)

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