Verurteilter Mörder in HaftHorrorhaus von Höxter: Wilfried W. hatte Liebesaffäre mit seiner Krankenpflegerin

30.08.2023, Nordrhein-Westfalen, Paderborn: Wilfried W. (l) betritt den Gerichtssaal und spricht mit seinem Anwalt Dr. Detlev Otto Binder. Rund dreieinhalb Jahre nach den Urteilen im Prozess um das ·Horror-Haus· in Höxter prüft das Landgericht Paderborn, ob gegen den verurteilten Täter nachträglich eine Sicherungsverwahrung verhängt werden muss. Angesetzt sind fünf Verhandlungstage. Foto: David Inderlied/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wilfried W. muss sich aktuell wieder vor Gericht verantworten.
ind tba, dpa, David Inderlied
von Ulrich Klose und Jan Dafeld

Der Mörder von Höxter als Liebhaber!
Er quälte mehrere Frauen, zwei von ihnen bis zum Tod! Vor Gericht wurde Wilfried W. wegen Mordes verurteilt. In Haft bleibt der 53-Jährige aber nicht allein, es funkt zwischen ihm und einer Krankenpflegerin. Für die Frau hat das Techtelmechtel berufliche Konsequenzen.

Höxter-Mörder Wilfried W.: Affäre mit Krankenpflegerin

Über Wochen kamen sich die Pflegerin und Wilfried W. immer näher. Zwischen beiden habe es gefunkt, erzählen Beobachter. Sex sollen der verurteilte Mörder und die Frau, die etwa Ende 40 sein soll, aber nicht gehabt haben.

Für sie hatte die Liebesaffäre der beiden sogar berufliche Konsequenzen: Die Pflegerin wurde aus der Klinik in Münster, in der Wilfried W. behandelt worden war, strafversetzt. Heute soll es keinen Kontakt mehr zwischen den beiden geben.

Lese-Tipp: Im Horrorhaus von Höxter starben zwei Frauen – kommt Wilfried W. nun auf freien Fuß?

Horrorhaus von Höxter: Sicherungsverwahrung für Wilfried W.?

Bei Wilfried W. wurde bei seiner Verurteilung die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der Grund: Aufgrund seiner außergewöhnlich niedrigen Intelligenz sei der zweifache Mörder nicht voll schuldfähig, hieß es damals. Genau das wird mittlerweile jedoch angezweifelt! Seit 2020 sitzt W. im Regelvollzug, aktuell in der JVA Werl.

Die Staatsanwaltschaft will daher, dass bei ihm nachträglich noch eine Sicherheitsverwahrung verhängt wird. Das würde wohl bedeuten, dass W. den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen müsste. Eine Entlassung wäre nur unter strengen Voraussetzungen möglich.

30.08.2023, Nordrhein-Westfalen, Paderborn: Detlev Otto Binder, Verteidiger des im Fall um das ·Horror-Haus· von Höxter bereits verurteilten Wilfried W., bereitet sich auf den Prozess vor. Rund dreieinhalb Jahre nach den Urteilen im Prozess prüft das Landgericht Paderborn, ob gegen den verurteilten Täter nachträglich eine Sicherungsverwahrung verhängt werden muss. Angesetzt sind fünf Verhandlungstage. Foto: David Inderlied/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der Verteidiger von Wilfried W. vor Gericht.
ind tba, dpa, David Inderlied
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Angelika W. hofft auf vorzeitige Entlassung aus der Haft

Wilfried W. hatte zusammen mit seiner Frau Angelika W. mehrere Frauen über Jahre hinweg im gemeinsamen Haus gefoltert. Zwei der Frauen kamen dabei ums Leben, die Leiche der einen wurde von dem Ehepaar zerteilt und verbrannt. Das Haus wurde später als „Horror-Haus von Höxter“ bekannt.

Angelika W., die zu 13 Jahren Haft verurteilt worden war, sitzt in der JVA Bielefeld. Sie soll sich in ihrer Haft diszipliniert verhalten und bei ihren Mithäftlingen beliebt sein. Wegen guter Führung will ihr Anwalt Peter Wüller im kommenden Jahr sogar einen Antrag auf eine vorzeitige Entlassung stellen. (jda)