Für einen Burger!
Mann zückt Messer und bedroht Schnellrestaurant

Nichts bestellt und trotzdem abgeholt
Ein 33-Jähriger Tatverdächtige entpuppt sich am Mittwoch (31. Januar) kurzerhand als Burgerdieb. Doch damit nicht genug, kurze Zeit später trifft die Polizei in an einem weiteren Tatort an.
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Dieb und Mitarbeiter rangeln um die Burger
Eigentlich warten zwei Männer im Alter von 20 und 26 Jahren am Mittwoch (31. Januar) auf ihre Bestellung in einem Schnellrestaurant im Hauptbahnhof Hannover. Als die Bestellung schließlich aufgerufen wird sind es aber nicht die beiden Männer die diese entgegen nehmen. Ein 33-Jähriger drängelt sich an den Tresen. Er bedroht die eigentlichen Besteller mit einem Messer und erkläre, dass die Bestellung nun ihm gehöre. Als der Mitarbeiter des Schnellrestaurants die Ware übergeben will, bemerkt er, dass die Bestellung nicht dem 33-Jährigen gehört. Er hält an dem Tablett fest. Nach kurzem hin- und herziehen schnappt der 33-Jährige sich einen Burger vom Tablett und flüchtet.
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Im Video: Dieser Dieb hat ein dickes Fell
Zwei weitere Straftaten für den Burgerdieb
„Das entspricht einer räuberischen Erpressung, da er durch das Zeigen des Messers Leib und Leben der beiden Männer bedroht hat um sich einen geldwerten Vorteil, in dem Sinne das Essen, zu beschaffen“, erzählt Dennis Diroll, Pressesprecher der Polizei Hannover, im RTL-Interview. Eine Stunde später werden Polizeibeamte zu einem Streit an den Gleisen elf und zwölf des Hauptbahnhofes gerufen. Einer der Streithähne, wie sich später herausstellt der Tatverdächtige Burgerdieb aus dem Schnellrestaurant, stößt einen anderen Mann zu Boden und schlägt ihm ins Gesicht. Er wird festgenommen und dem Polizeikommissariat Hannover-Mitte übergeben.
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Dort angekommen sind die Straftaten für den Tatverdächtigen noch nicht vorbei: er randaliert auf der Wache, beschädigt ein Fenster. Die Hintergründe zu den Taten sind noch unklar. „Nach eigener Aussage hatte der Tatverdächtige Alkohol konsumiert“, so Diroll weiter. „Unterm Strich haben wir 3 Straftaten in der Gesamtmasse.“ Schwere räuberische Erpressung, vorsätzliche Körperverletzung und zu guter Letzt: Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft ordnet Untersuchungshaft für den Burgerdieb an. (cpe)