Calvin S. und Hendrik V. erneut vor Gericht

Gucci-Gang-Mitglieder sollen junge Mädchen auf den Strich geschickt haben

von Vanessa Fritz, Nele Balgo und Sebastian Stöckmann

Mit brutalen Prügelattacken sorgte die Wuppertaler Gucci-Gang vor fünf Jahren für Entsetzen.
Seit Donnerstag stehen zwei der Bandenmitglieder (18, 19) von damals erneut vor Gericht. Ihnen werden Zuhälterei und Zwangsprostitution vorgeworfen.

Gucci-Gang prügelte Rentner ins Koma

Der Name der Bande stammt aus einem Rap-Song und klingt vergleichsweise harmlos. Doch bei der Gucci-Gang handelt es sich um Intensivtäter: 2019 prügeln Calvin S. und Hendrik V. den 70-jährigen Rentner Ali P. ins Koma. Er wird nach einer Hirnblutung zum Pflegefall und stirbt 2023 an den Folgen des Angriffs. Calvin S. und Hendrik V. werden für die Tat zu zwei Jahren und vier Monaten Jugendhaft verurteilt.

Jetzt stehen die beiden sowie ein 21 Jahre alter Mann vor dem Wuppertaler Landgericht. Der dritte Angeklagte wurde laut Staatsanwaltschaft bisher wegen vergleichsweise geringer Straftaten auffällig. Die drei sollen als Zuhälter mit der Prostitution von sechs 14 bis 16 Jahre alten Mädchen Geld verdient haben. Die Mädchen prostituieren sich zunächst wohl freiwillig, um sich etwas dazuzuverdienen. Als einige von ihnen aussteigen wollten, sollen Calvin S. und Hendrik V. sie zum Weitermachen gedrängt haben.

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Prostituierte offenbar zum Weitermachen gedrängt

Die Staatsanwaltschaft sieht daher Anzeichen für Zwangsprostitution. „Freiwillig entschließen heißt nicht, freiwillig die ganze Zeit mitzumachen“, sagt Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. „Wir gehen davon aus, dass zumindest ein Teil der Mädchen irgendwann aussteigen wollte und dann mit recht ruppigen Methoden dazu gebracht worden ist, weiterzumachen.“

Die Mädchen sollen sich meist in der Wohnung eines der Angeklagten, aber auch in einem Hotel prostituiert haben. Die Tatverdächtigen hätten offenbar „die Räume bereitgestellt, die Werbeanzeigen in einschlägigen Foren geschaltet und das Geld kassiert, was es von den Freiern gab“, erläutert Baumert. Davon sollen sie jedoch „nur ein Taschengeld“ an die Mädchen abgegeben haben.

Gegen die Freier wird nicht ermittelt: Die Mädchen wurden laut Anklage angewiesen, sich als volljährig auszugeben.

Prozess in Wuppertal: Calvin S. und Hendrik V. auch wegen schwerer Körperverletzung angeklagt

Die Angeklagten müssen sich auch wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Aus ungeklärter Ursache sollen sie sich in einen Streit eingemischt und einen Mann mit einem Messer und Flaschen schwer verletzt haben.

Ob Calvin S. und Hendrik V. erneut nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, muss das Gericht entscheiden.

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