Tat kam erst spät ans Licht

Giftmord-Prozess in Bielefeld: Frau und Liebhaber sollen Ehemann getötet haben

15.06.2023, Nordrhein-Westfalen, Bielefeld: Zwei Angeklagte (vorne l und hinten r) sitzen im Gerichtssaal im Landgericht Bielefeld. Jeweils daneben sitzen die Anwälte Bettina von Hindte (hinten l) und Sven Karsten (vorne r). Hier beginnt der Prozess um einen mutmaßlichen Giftmord. Die beiden Angeklagten sollen eine außereheliche Beziehung geführt haben. Gemeinsam sollen die Frau aus Bielefeld (50) und ihr Freund aus Hamburg (45) am 30. April 2022 den Plan umgesetzt haben, den Ehemann mit einem Gift zu töten. Laut Anklage hat die Frau dem Mann ein toxisches Gemisch in ein Wasserglas neben sein Bett gestellt. Foto: Friso Gentsch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Zwei Angeklagte (vorne l. und hinten r) sitzen im Gerichtssaal im Landgericht Bielefeld.
frg sei, dpa, Friso Gentsch

Zunächst gab es keinen Hinweis darauf, dass jemand ein Verbrechen verübt hat. Doch später meldete sich die Witwe eines 40-Jährigen bei der Polizei und löste damit Ermittlungen aus. Jetzt hat der Prozess um den mutmaßlichen Giftmord begonnen.

Bielefeld: 40-Jähriger mit Giftcocktail ermordet

In Bielefeld stehen eine Deutschtürkin (50) und ihr damaliger Liebhaber, ein 45 Jahre alter Iraner aus Hamburg, vor Gericht. Zusammen sollen sie den Ehemann der Frau am 1. Mai 2022 in Bielefeld mit einem Giftcocktail ermordet haben. Dazu gab die Frau laut Staatsanwaltschaft ihrem Mann ein toxisches Gemisch in ein Wasserglas, das sie neben sein Bett stellte. Als er tot war, soll sie den Rettungsdienst gerufen haben.

Die mutmaßliche Tat vom 30. April 2022 blieb anfangs unentdeckt, bis die Witwe acht Monate später bei der Polizei in Bielefeld ein Geständnis ablegte. Das widerrief sie jedoch später.

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Prozess in Bielefeld: Noch keine Anklage verlesen

Anders als geplant, ist die Anklage am Donnerstag vor dem Bielefelder Landgericht noch nicht verlesen worden. Die Verteidiger der beiden Angeklagten beantragten, sie nicht zu verlesen, da sie den gesetzlichen Erfordernissen nicht entspreche. Weil der Antrag sehr umfangreich und der ermittelnde Staatsanwalt am ersten Prozesstag nicht anwesend war, räumte das Gericht allen Beteiligen eine Frist für eine Stellungnahme bis zum 28. Juni ein.

Am zweiten Verhandlungstag am 3. Juli will die 1. Große Strafkammer entscheiden, wie mit der Anklageschrift verfahren wird. (dpa/bst)