Klagender Urlauber bekommt Entschädigung
Gericht urteilt: Reservierung der Poolliege mit Handtuch kann Reisemangel sein
Kleine Genugtuung für ein großes Ärgernis!
Ein Griechenland-Reisender hat vom Amtsgericht Hannover eine Erstattung zugesprochen bekommen, weil er die Liegen am Pool während des Urlaubs größtenteils nicht nutzen konnte. Der Familie aus Bischofswerda in Sachsen wurden 322,77 Euro zugesprochen.
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Rhodos-Urlauber werden entschädigt
Die Pauschalreise nach Rhodos hatte die Familie 5.260 Euro gekostet. Das Hotel hatte sechs Swimmingpools und etwa 500 Liegen. Nach den ausgeschilderten Verhaltensregeln war es untersagt, diese für mehr als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu nutzen. Leitung und Personal des Hotels unternahmen den Schilderungen zufolge nichts gegen Verstöße. Der Kläger aus Sachsen sah einen Reisemangel und forderte 789 Euro zurück.
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Mit dem Urteil gibt das Gericht dem Mann teilweise Recht. Eine Pauschalreise könne mangelhaft sein, wenn der Veranstalter in einer Hotelanlage entweder nur wenige Poolliegen zur Verfügung stellt oder aber nicht einschreitet, wenn Reisegäste Poolliegen längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen, hieß es zur Begründung.
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Das Gericht entschied über eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des Tagesreisepreises ab der erstmaligen Rüge des Klägers. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich. (dpa/uvo)