Putzfrau klagte gegen fristlose KündigungChef wirft Frau wegen Kaffeepause raus – Gericht gibt ihm Recht!

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Einer Frau wurde wegen einer Kaffeepause fristlos gekündigt.
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Während der Arbeitszeit ein bisschen länger in der Mittagspause bleiben, eine Zigarette rauchen oder einen Kaffee trinken – genau das kostete eine Frau ihren Job. Die Klage gegen den fristlosen Rauswurf blieb erfolglos, denn die Klägerin hatte ihren Chef belogen.

Frau macht Kaffeepause - trotz Arbeitszeiterfassung

In dem Gerichtsprozess ging es um den Fall einer Putzkraft. Die heute 64-Jährige hatte am 8. Oktober 2021 um 7.20 Uhr mit der Arbeit begonnen, um 11.05 Uhr machte sie Feierabend. Zu diesen Zeiten stempelte sie sich im elektronisches Zeiterfassungssystem ihres Arbeitgebers ein und aus – genau so, wie es für sie vorgeschrieben war.

Das Problem: Gegen 8.30 Uhr war die Frau in ein Café gegangen und hatte dort mit einer weiteren Person einen Kaffee getrunken. Laut den Gerichtsunterlagen soll die Pause „mindestens zehn Minuten“ betragen haben. Ihrem Arbeitgeber teilte die Frau davon allerdings nichts mit.

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Wegen Kaffeepause während der Arbeitszeit: Arbeitgeber entlässt Frau fristlos

Was die Reinigungskraft damals nicht ahnte: Ihr Chef hatte von seinem Auto aus gesehen, wie sie in das Café gegangen war. Als er sie wenig später darauf ansprach, stritt sie alles ab – auch auf wiederholte Nachfrage blieb sie bei ihrer Version der Geschichte. Erst als der Arbeitgeber sagte, er könne ihr Fotos auf seinem Handy zeigen, gab sie zu, einen Kaffee getrunken zu haben.

Die Folge: Eine fristlose Kündigung! Der Arbeitgeber entließ die schwerbehinderte Frau nach fast acht Jahren im Betrieb. Zuvor hatte er sich beim Inklusionsamt die Zustimmung dazu eingeholt.

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Kündigung wegen Kaffeepause: Gericht weist Klage ab

Das wollte die Frau nicht auf sich sitzen lassen! Sie zog zunächst vor das Arbeitsgericht Gelsenkirchen und als sie dort nicht Recht bekam auch noch vor das Arbeitsgericht Hamm. Ihre Argumentation: Es sei ein einmaliges Vergehen gewesen – doch ohne Erfolg! Die Kündigung sei rechtmäßig gewesen, so das Gericht.

Wer die Stempeluhr bei der Arbeit manipuliert, könne fristlos gekündigt werden, hieß es. Hinzu kam außerdem noch, dass die Frau ihren Chef nach ihrer Kaffeepause angelogen hatte. Der Betrug sei deshalb besonders schwerwiegend, begründeten die zuständigen Richter.

Die Kündigung der Frau bleibt somit bestehen, die Gerichtskosten muss die Klägerin selbst zahlen. Eine weitere Berufung in dem Fall wird es nicht geben: Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. (jda)