Energie-Experte Benjamin Weigl gibt Tipps
Energiepreisbremsen ab Januar: Das müssen Sie jetzt als Kunde beachten!
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Von Evelyn Rosar
Die Preisbremsen kommen zwar erst im März, rückwirkend gelten sie jedoch schon seit diesem Januar. Im Interview mit RTL-Journalistin Evelyn Rosar erklärt der Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip, was jetzt zu beachten ist.
Das komplette Interview sehen Sie oben im Video.
Preisbremsen werden unterschiedlich berechnet - das sind die Unterschiede
Beim Bezugszeitraum der Gaspreisbremse müsse man zwischen der Gas- und der Strompreisbremse unterscheiden, weiß der Experte.
„Im September wurde geschaut, welcher Gas-Jahresverbrauch zugrunde lag. An diesen Jahresverbrauch werden 80 Prozent angelegt. Wenn ich im Jahr 2021 zum Beispiel 10.000 Kilowattstunden Gas verbraucht habe, bekomme ich 80 Prozent dieses Kontingents vergünstigt.“
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September für Strompreisbremse irrelevant
Bei der Strompreisbremse werde der Referenzzeitraum September 2022 gar nicht angeschaut“, sagt Weigl. „Hier zählt immer die aktuelle Jahresverbrauchsprognose. Auch sie orientiert sich am Vorjahresverbrauch“, ergänzt er.
Sowohl bei der Gas- als auch bei der Strompreisbremse gilt: „Bis zum Inkrafttreten der Preisbremsen am 1. März muss der Anbieter schriftlich mitteilen, wie hoch das Entlastungskontingent ist und wie sich dadurch der monatliche Abschlag ändert.“
Haben Sie Fragen zur aktuellen Energiesituation? Dann schreiben Sie eine Mail an energiefragen@ntv.de.
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