Gas-und Strompreisbremsen sollen so finanziert werden"Doppel-Wumms" beschlossen: Bundestag billigt 200 Milliarden-Euro-Abwehrschirm

Der Bundestag hat den Weg frei gemacht für den „Doppel-Wumms“ und hat den Schuldendeckel für den Bundeshaushalt 2022 ein zweites Mal aufgehoben.
Dezember-Abschläge und Co. können mit dem Geld finanziert werden
Mit dem Geld soll vor allem der zuletzt stark gestiegene Gaspreis gesenkt werden. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hat vorgeschlagen, dass der Bund die Dezember-Abschläge für alle deutschen Gaskunden übernimmt. Ab März könnte dann für Privatkunden eine Preisobergrenze für ein Grundkontingent von 80 Prozent des üblichen Verbrauchs greifen. Für Großkunden in der Industrie soll es schon ab Januar eine Preisbremse geben. Ob die Bundesregierung die Vorschläge genau so umsetzt, ist allerdings noch offen.
Der 200 Milliarden Euro starke „Abwehrschirm“ soll auch helfen, den Strompreis zu drücken. Eigentlich soll eine Strompreisbremse durch die Abschöpfung hoher Gewinne von Stromunternehmen finanziert werden. Reicht das aber nicht aus, soll nach einem Koalitionsbeschluss „zeitlich begrenzt“ das Sondervermögen genutzt werden.
Am Konzept der Strompreisbremse wird in der Bundesregierung ebenfalls noch gearbeitet. Auch hier ist bisher geplant, dass Verbraucher ein vergünstigtes Basiskontingent bekommen - wer mehr verbraucht, muss dann höhere Preise zahlen. Damit will die Bundesregierung sichergehen, dass trotz des gedrückten Preises Energie gespart wird.
Der Rest der Kredite soll zur Unterstützung von Unternehmen genutzt werden, die durch Russlands Krieg in der Ukraine in Schwierigkeiten geraten. Darunter sind auch mehrere Gasimporteure, die ihr Geschäft auf günstiges russisches Gas aufgebaut hatten, das nun nicht mehr fließt. Für die besonders betroffenen Unternehmen Sefe, Uniper und VNG sollten mit Staatsgeld nun „maßgeschneiderte Lösungen“ entwickelt werden, beschloss die Koalition. Deutschlands wichtigsten Gasimporteur Uniper will der Bund fast vollständig übernehmen.
Weitere Entlastungsmaßnahmen sollen aus dem 200-Milliarden-Topf nicht finanziert werden - das betonte zuletzt vor allem Lindner. Er will so vermeiden, dass seine Kabinettskollegen allzu viele Finanzierungswünschen einreichen, die aus dem normalen Bundeshaushalt nicht zu stemmen sind.
Nur in außergewöhnlichen Notsituationen möglich
Der Bundestag billigt mit dieser Entscheidung erneut eine Ausnahme der Schuldenbremse. Der Bund kann zusätzliche Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufnehmen. Ein solcher Beschluss ist nur in außergewöhnlichen Notsituationen möglich.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wurde ein zweites Mal für dieses Jahr aufgehoben. Dies war bereits beim Beschluss des Bundeshaushalts für 2022 Anfang Juni erforderlich gewesen, weil schon dieser Etat neue Schulden von knapp 139 Milliarden Euro vorsah.
Seit Corona hat das Parlament wiederholt hohe Kredite erlaubt
Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert und schreibt vor, dass der Bundeshaushalt ohne größere Kredite auskommen soll. Es gibt allerdings einen kleinen Spielraum von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. In konjunkturell schlechten Zeiten dürfen noch etwas mehr Schulden gemacht werden. Doch auch diese Summe wird für die von der Bundesregierung geplanten Energiepreisbremsen voraussichtlich nicht ausreichen.
Seit Beginn der Corona-Krise 2019 hat das Parlament wiederholt hohe Kredite erlaubt. Zunächst ging es um Corona-Hilfen für Unternehmen und Bürger, inzwischen dagegen um die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine mit explodierten Energiepreisen und hoher Inflation. (reuters/dpa/eku)
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