Internes Kanzleramt-Papier vor Asylgipfel

Flüchtlinge sollen schneller abgeschoben werden: Jetzt will Kanzler Scholz durchgreifen

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Bundeskanzler Olaf Scholz plant künftig mehr Abschiebungen. Das geht aus einer Beschlussvorlage des Kanzleramtes hervor.
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Es geht um deutlich mehr, als nur die reine Finanzierungsfrage.
Vor dem Flüchtlingsgipfel zwischen Bund- und Ländern hat das Kanzleramt eine Beschlussvorlage ausgearbeitet, die künftig schnellere Abschiebungen garantieren soll. Ein Blick in die Pläne von Kanzler Scholz.

Beschlussvorlage mit mehreren Maßnahmen

Zwei von mindestens drei großen Baustellen des bevorstehenden Flüchtlingsgipfels wurden zuletzt bereits kontrovers zwischen Bund und Ländern diskutiert. Zum Streitthema Abschiebung legt das Kanzleramt nun eine Beschlussvorlage vor, die Abschiebungen deutlich effektiver gestalten soll.

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Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, sollen dadurch deutlich schneller zurückgeführt werden. Das Papier, das RTL vorliegt, zeigt, mit welchen Maßnahmen die Zahl der Rückführungen gesteigert werden soll. Eine Übersicht:

Bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden

ARCHIV - 10.02.2023, Hessen, Bensheim: Flüchtlinge sind in einem der Zelte einer provisorischen Flüchtlingsunterkunft unterwegs. Am 30. März findet ein Kommunalgipfel der Unionsfraktion zur Asyl- und Flüchtlingspolitik statt. Thema sind die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Eine Flüchtlingsunterkunft im hessischen Bensheim.
ade exa cul, dpa, Arne Dedert

Da sich die Bundesrepublik zunehmend mit einer hohen Anzahl an Schutzsuchenden konfrontiert sieht, will sie zugleich die Zahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Personen steigern. Gelingen soll das durch eine verbesserte Vernetzung der Behörden – genauer gesagt durch die „Zusammenarbeit zwischen der Ausländerbehörde und Polizisten“. Hierfür ist die „Einrichtung zentraler Ankunftseinrichtungen“ denkbar. Von dort aus seien Abschiebungen „auch direkt“ möglich.

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Bislang war Beamten der Zutritt zu Gemeinschaftsunterkünften erst nach langwierigen Verfahren gestattet. Das soll sich mit der Vorlage ändern. Laut Beschlusspapier sollen Beamte sogar „andere Räumlichkeiten als das Zimmer des Betroffenen in der Unterkunft betreten können.“

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Auch in Hinblick auf laufende Verfahren soll es Änderungen geben. Laufende Klagen sollen Abschiebungen in Zukunft nicht mehr beeinträchtigen. Bislang musste in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft an der Abschiebung beteiligt werden. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht soll laut Entwurf erleichtert werden.

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Neuer Haftgrund und die Verlängerung des Ausreisegewahrsams

Neben Maßnahmen, die die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden optimieren sollen, setzt der Entwurf zudem auf rechtliche Nachschärfungen. So gilt: Wer gegen „Einreise- und Aufenthaltsverbote“ verstößt, muss künftig eine Haftstrafe befürchten. Ein Verstoß kann dem Papier nach als „eigenständiger Haftgrund“ angesehen werden. Geflüchtete, die trotz eines Einreiseverbotes erneut nach Deutschland einreisen, könnten somit „in Abschiebungshaft genommen werden“.

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Zusätzlich soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams verlängert werden“. Aktuell beträgt die maximale Gewahrsamszeit zehn Tage, künftig soll sie auf 28 Tage ausgedehnt werden. Dadurch können „Abschiebungsmaßnahmen sorgfältig vorbereitet und besser durchgeführt werden.“

Vorschläge des Kanzleramtes werden beim Flüchtlingsgipfel diskutiert

Die Kanzleramtsvorschläge sollen noch an diesem Mittwoch beim Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern diskutiert werden. Derzeit steigen die Zahlen der Hilfesuchenden – allein im ersten Quartal liegen die Zahlen um 80 Prozent über dem Vorjahresniveau. Allerdings verweist der Bund darauf, dass die Zahl der Asylbewerber jetzt etwa auf dem Niveau von 2014 liege. Die Länder präsentieren andere Zahlen: Allein im Vorjahr wurden 244.000 Anträge gestellt – weniger als 2015/16. (rdr)

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