Alle wichtigen Fragen rund um die Silvester-Knallerei
Feuerwerkverkauf ab dem 28. Dezember! Woran erkenne ich legale Böller und Raketen?

Das neue Jahr mit einem lauten Knall begrüßen!
Damit die private Böllerei keine bösen Folgen hat, sollten wir unbedingt darauf achten, nur geprüftes Feuerwerk zu verwenden. Aber wie erkennt man das eigentlich? Ab welchem Alter dürfen wir Böller und Raketen shoppen? Und ab wie viel Uhr darf eigentlich gezündet werden? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Feuerwerk bei Aldi, Lidl, Rewe & Co.: Wann startet der Raketen-Verkauf?
Wer in diesem Jahr Feuerwerk kaufen möchte, kann dies schon einen Tag früher tun, als sonst. Normalerweise beginnt der Verkauf im Einzelhandel am 29. Dezember. Dieses Jahr startet er schon am 28. Dezember. Das liegt daran, dass zwischen Verkaufsstart und Silvester ein Sonntag liegt, an dem die meisten Läden geschlossen haben. So haben Kunden wie üblich drei Tage lang Zeit, sich mit Raketen und Co. einzudecken.
Das können Kunden unter anderem in vielen Filialen von Action, Aldi Nord, Aldi Süd, Edeka, Hit, Kaufland, Lidl, Marktkauf, Netto, Norma, Penny, Rewe oder Trinkgut.
Viele Baumärkte verzichten inzwischen auf den Verkauf von Feuerwerk, darunter Bauhaus, Globus, Hornbach, Toom. Bei Hagebau und Obi entscheiden die Filialen selbst, ob sie Feuerwerk verkaufen oder nicht.
Lese-Tipp: Wer haftet, wenn mein Auto zerböllert wird?
Was macht illegale Knallkörper so gefährlich?
Illegale Böller „enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt oder enthalten eine deutlich größere Nettoexplosionsmasse“, erklärt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf ihrer Seite. „Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand einzunehmen.“ Deswegen warnt die BAM ausdrücklich vor nicht geprüftem Feuerwerk, das Zünden eines Knallkörpers in der Hand könne gravierende Verletzungen zur Folge haben, die zu schweren Verbrennungen bis hin zum Verlust der Finger sowie zu Gehörschäden führen könnten, heißt es weiter.
Lese-Tipp: Lidl, Aldi, Rewe oder Edeka: Wie lang haben die Geschäfte an Silvester geöffnet?
Woher weiß ich, dass mein Feuerwerk geprüft ist?
Geprüftes Feuerwerk muss zwei Kennzeichen aufweisen: eine Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle.
Ein Beispiel für das CE-Kennzeichen: CE-0589 (für die BAM)
Ein Beispiel für die Registriernummer: 0589 – F2 – 1234
Die ersten vier Ziffern geben Auskunft darüber, welche benannte Stelle in Europa den Feuerwerksartikel baumustergeprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht für die BAM. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2 (größere Raketen und Pyrotechnik), 1234 ist eine fortlaufende Nummer.
Das Feuerwerk sollte unbedingt eine deutsche Gebrauchsanleitung haben.
Lese-Tipp: Fünf leckere Raclette-Tricks, die nur die wenigsten kennen
Im Video: Wer haftet, wenn mein Auto zerböllert wird?
Können wir altes Feuerwerk aus den vergangenen Jahren noch benutzen?
Die BAM rät dringend davon ab. Lange gelagertes Feuerwerk sei unberechenbar, denn es „kann unter Umständen durch die Aufnahme von Feuchtigkeit seine Funktion verlieren oder langsamer reagieren. (...) Auch übermäßig trocken aufbewahrtes Feuerwerk kann seine Funktion im Rahmen der erlaubten Grenzen etwas verändern und gegebenenfalls etwas schneller oder langsamer reagieren.“
Lese-Tipp: Einfache Glitzer-Looks zum Nachschminken – wie wir an Silvester richtig glänzen
Eure Meinung ist gefragt:
Ab welchem Alter dürfen wir Böller, Raketen und Co. shoppen?
Es gibt in Deutschland zwei Kategorien von Feuerwerk, die Privatpersonen im Laden kaufen können: F1 und F2.
Zu Kategorie F1 zählen die kleineren, harmloseren Böller, wie Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Sie sind das ganze Jahr über erhältlich und dürfen schon an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden.
Zu Feuerwerk der Kategorie F2 zählen die größeren Raketen, Pyrotechnik, Heuler, Batteriefeuerwerke und Bodenknallkörper. Diese Feuerwerke werden nur an den letzten drei Werktagen vor Silvester verkauft – und zwar nur an erwachsene Personen ab 18 Jahren.
Lese-Tipp: Wer muss Böller-Reste eigentlich wegräumen?
Ab wie viel Uhr darf geböllert und gezündet werden?
Offiziell dürfen wir in Deutschland vom 31. Dezember um null Uhr bis zum 1. Januar um null Uhr Feuerwerkskörper zünden. So ist es in der Sprengstoffverordnung festgelegt. Insgesamt darf also 48 Stunden geböllert werden. Aber: Städte und Gemeinden entscheiden selbst über die genauen Zeiten, deswegen kann es je nach Wohnort leichte Abweichungen geben. Wer außerhalb der festgelegten Zeiten böllert, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Lese-Tipp: Angstzustände durch Silvester-Böllerei! Wie Sie Hund, Katze und Co. beruhigen können