46-Jähriger verliert Andenken an seinen Vater

Polizist vermutet Drogen in Halskette – und verstreut versehentlich die Asche eines Toten

von Sebastian Reddig und Sebastian Stöckmann

Die Erinnerung an seinen toten Vater hat sich einfach in Luft aufgelöst – im wahrsten Sinne des Wortes. Weil ein Polizist bei einer Kontrolle Drogen in Helmut M.s (46) Halskette vermutete, verstreute er das Pulver an einer Kölner U-Bahn-Station. Erst später stellte sich heraus: In der Kapsel befand sich die Asche von M.s Vater (†77).

Asche von totem Vater in Anhänger getragen

Im letzten Jahr stirbt der 77-Jährige an Krebs. Helmut M. will die Erinnerung an seinen geliebten Vater aufrechterhalten und trägt einen Teil von dessen Asche in einem Anhänger um den Hals. Im August kontrollieren Polizisten Helmut M.: Behördenangaben zufolge ist er vorbestraft und nimmt Drogen.

Ein Beamter sieht den Anhänger, vermutet darin Drogen. Der 46-Jährige erklärt, in der Kapsel befänden sich die Überreste seines verstorbenen Vaters. Doch der Polizist glaubt ihm nicht, schraubt den Behälter auf – und verteilt das grauweiße Pulver auf dem Boden.

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Helmut M. über Verlust des Vaters und der Asche untröstlich

„Ich denk, was macht der da, wie ist der drauf?", erinnert sich Helmut M. im Gespräch mit RTL. „Ich war platt, konnte gar nichts mehr sagen. Ich war geschockt, fertig, am Ende."

Der 46-Jährige ist nicht nur über den Verlust seines Vaters, sondern auch der Asche untröstlich. „Vater, Freund – er war alles für mich. Ich habe ihn die letzten Jahre gepflegt. Das [die Asche] ist ein Teil von meinem Vater, und der sollte auf meinem Herzen weiterschlagen, solange ich lebe. Das wurde mir genommen."

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Polizist muss keine Strafe wegen Störung der Totenruhe fürchten

Helmut M., der angeblich seit zehn Jahren clean ist, beschwert sich nach dem Vorfall bei Polizei. Auf der Wache soll sich ein Polizist für das Verhalten seines Kollegen entschuldigt haben. „Wir haben den Vorgang zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Köln abgegeben. Nach Abschluss deren juristischer Überprüfung und Entscheidung werden gegebenenfalls disziplinarrechtliche Ermittlungen geprüft", erklärt Christoph Gilles von der Polizei Köln.

Helmut M. fordert, dass der Polizist bestraft wird. Doch eine Strafe wegen Störung der Totenruhe muss der Beamte nicht fürchten, weil er in dem Anhänger Drogen vermutete.

In Deutschland besteht Friedhofspflicht

Hinzu kommt: Helmut M. die Asche gar nicht hätte dabeihaben dürfen. „In Deutschland besteht die Friedhofspflicht – der Friedhofszwang, kann man auch sagen", erläutert Rechtsanwalt Arndt Kempgens. „Das bedeutet, dass Särge, Urnen und die Asche nur auf Friedhöfen beigesetzt werden dürfen."

Helmut M. hat jetzt zwei Gedenkstätten: den Friedhof und die U-Bahn-Station.