Ermordete Luise (12) aus Freudenberg
Julian F.M. Stöckel: „Bei solchen Themen könnte ich aus der Haut fahren“

„Der Staat muss endlich die Lebensrealität der Jugendlichen wahrnehmen!“
Sie haben ihre Freundin Luise (12) aus Freudenberg getötet und kommen straffrei davon. Im vergangenen September hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die beiden strafunmündigen Täterinnen eingestellt. Bei Julian F.M. Stöckel löst das vor allem eines aus: Wut! Auf Instagram äußert sich der 36-Jährige zu dem Mordfall. Warum ihn gerade der Fall so aufbringt, erklärt er auf RTL-Anfrage.
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32 Messerstiche, doch keine Strafe
Die entsetzliche Tat schockiert noch immer: Mit 32 Messerstichen wird die 12-jährige Luise aus Freudenberg getötet. Ihre eigenen Freundinnen, zur Tatzeit 12 und 13 Jahre alt, nehmen ihr das Leben und kommen damit ungestraft davon. Für viele Menschen unverständlich, angesichts der Brutalität und Kaltblütigkeit dieses Verbrechens.
„Bei solchen Themen könnte ich aus der Haut fahren“, sagt Julian F.M. Stöckel auf Instagram. Seiner Meinung nach müsse der Staat die Lebensrealität vieler Jugendlicher erkennen. Hemmschwellen zur Begehung von Straftaten, seien niedriger, es müsse also auch die Strafmündigkeit angepasst werden, so der Reality-Star. „Ich bin absolut dagegen, dass ein Kind, weil es ein Kind ist, schonender und weicher behandelt werden soll“, erklärt er auf RTL-Anfrage. „Wenn ein zwölfjähriges Mädchen ein gleichaltriges Mädchen umbringen kann, dann ist es kein Kind oder Jugendlicher mehr, sondern ein Mörder!“
Julian F. M. Stöckel meint: Jugendstrafrecht muss verschärft werden

Julian F. M. Stöckel erklärt, er sei „absolut dafür“, dass Kinder auch schon mit zehn oder zwölf Jahren als strafmündig eingestuft werden. DieRealität der jungen Menschen habe sich aus seiner Sicht durch die Digitalisierung so sehr verändert, „dass wir nicht mehr mit diesem Maß arbeiten können.“ Er glaubt: „Die Welt der jungen Menschen in denen man alles sehen, alles finden kann, in dem man jede Grausamkeit auch verfolgen kann, hat etwas gemacht mit den Kindern.“
Darum fordert der 36-Jährige, das Jugendstrafrecht „an die Realitäten unserer Zeit“ anzupassen. „Oder wir müssen jetzt vor jedem Zwölfjährigen Angst haben, dass er uns vergiftet, vergewaltigt oder umbringt und danach straffrei durch die Welt laufen kann!“
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Der 36-Jährige möchte keine Mörder unter uns wissen: „Ich bin auch absolut dagegen, dass ein Mensch, der einem anderen Menschen das Leben genommen hat, überhaupt noch mal resozialisiert wird! Warum? Und es ist egal, ob der Mensch 12, 14, 35 oder 78 ist. Ein Mörder gehört hinter Schloss und Riegel und für eine derartige Tat kann der Preis nicht die Freiheit sein.“
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Richter Ulrich Wetzel: Reduzierung der Strafmündigkeit bringt kaum etwas
Wer jünger als 14 Jahre ist, ist in Deutschland nach Paragraf 19 im Strafgesetzbuch schuldunfähig. Selbst ein 13-Jähriger, der einen Menschen tötet, kann also nicht verhaftet und verurteilt werden, weil er das Alter der Strafmündigkeit noch nicht erreicht hat. Doch auch wenn die Justiz nicht tätig wird, heißt das nicht, dass gar nichts passiert. In solchen Fällen wird das Jugendamt tätig und entscheidet, was mit dem minderjährigen Straftäter passieren soll, um ihn möglichst noch von der schiefen Bahn abzubringen.
Richter Ulrich Wetzel erklärt im RTL-Interview: „Nicht strafmündig heißt nicht bestrafbar. Das heißt, es gibt auch keine Möglichkeit zu bestrafen. Es gibt aber natürlich noch andere Möglichkeiten, auf Kinder unter 14 Jahren einzuwirken, aber das ist eher anzusiedeln im Bereich des Familienrechts und der Jugendämter.“
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Der Richter meint: „Wegen einzelner Übergriffigkeiten sollte der Strafrahmen nicht verschoben werden.“ Trotzdem kann der Richter die Diskussion um die Schuldunfähigkeit minderjähriger Straftäter nachvollziehen. Doch Wetzel erklärt: „Es gibt hinreichende Untersuchungen, dass eine Reduzierung der Strafmündigkeit genauso wie auch die Erhöhung von Strafrahmen letztendlich kaum etwas bringt.“