Wenn Kinder zu Tätern werden 14, 18 oder 21 Jahre – ab wann ist man in Deutschland voll strafmündig?

Justizia
Ab wann man in Deutschland vor Gericht gestellt wird und wie hoch die Strafe ausfallen kann, ist klar geregelt.
deutsche presse agentur

Dieser Messerangriff bewegt Deutschland!
An einer Grundschule in Berlin kommt es am Donnerstag zu einer schrecklichen Tat: Ein 13-Jähriger sticht einen zwölf Jahre alten Jungen nieder und verletzt ihn schwer. Doch kann der Täter angesichts seines jungen Alters eigentlich dafür bestraft werden? Ab wann ist man in Deutschland strafmündig und wie hoch können die Strafen für minderjährige Täter ausfallen? Wir geben eine Übersicht.

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Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren

Wer jünger als 14 Jahre ist, ist in Deutschland nach Paragraf 19 im Strafgesetzbuch schuldunfähig. Selbst ein 13-Jähriger, der einen Menschen tötet, kann also nicht verhaftet und verurteilt werden, weil er das Alter der Strafmündigkeit noch nicht erreicht hat. Doch auch wenn die Justiz nicht tätig wird, heißt das nicht, dass gar nichts passiert. In solchen Fällen wird das Jugendamt tätig. Das prüft die genauen Hintergründe der Familie. Es kann Kurse oder erzieherische Maßnahmen anordnen. Es ist sogar möglich, dass den Eltern das Sorgerecht entzogen wird. Die Kinder werden dann in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht, schreibt unter anderem das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Geht von den Kindern eine Gefahr aus, kann sogar eine Unterbringung in einer psychiatrischen oder geschlossenen Einrichtung angeordnet werden. Dabei gilt jedoch, dass die Eltern zustimmen müssen. Alternativ entscheidet ein Familiengericht.

Jugendliche ab 14 Jahren

Ab dem 14. Geburtstag ist man in Deutschland zum Teil strafmündig. Das heißt, Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen für Straftaten verantwortlich gemacht werden. Ein 14-Jähriger, der einen Mord begeht, kann vor ein Jugendgericht gestellt und verurteilt werden. Die Höchststrafe für Mord für Jugendliche liegt bei zehn Jahren und für Totschlag bei fünf Jahren Jugendhaft.

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Junge Erwachsene ab 18 Jahren

Mit 18 Jahren gilt man in Deutschland als voll strafmündig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch ein junger Erwachsener noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das kann je nach Einzelfall entschieden werden. Sie gelten rechtlich noch als Heranwachsende. Für sie ist die Höchststrafe bei Mord 15 Jahre, bei Totschlag gilt: höchstens zehn Jahre.

Erwachsene ab 21 Jahren

Volljährige Erwachsene ab 21 Jahren können nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, sondern werden vor ein reguläres Gericht gestellt, wenn sie straffällig werden. Für sie gilt dann das Erwachsenenstrafrecht. Die Höchststrafe bei Mord ist für Erwachsene lebenslang. Totschlag kann mit bis zu 15 Jahren bestraft werden.

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Strafmündigkeit in anderen Ländern

Viele andere Länder haben aber andere Regelungen, ab wann Kinder und Jugendliche bestraft werden können. In der Schweiz, Frankreich und Großbritannien sind Kinder schon mit zehn Jahren strafmündig. In den Niederlanden und Ungarn schon mit zwölf. Norwegen betrachtet Jugendliche ab 15 als strafmündig, Portugal mit 18 und Luxemburg sowie Belgien stellen Straftäter erst ab 18 vor Gericht. (jgr/nlu)