Besitzerin in Trauer: „Man verliert nicht nur einen Hund, man verliert einen Partner“

Er erschoss Hündin Mara: Jäger Hermann D. kommt mit Geldstrafe davon

Acht Jahre alte Hündin stirbt qualvollen Tod!
Im Sommer 2022 ist die Hündin mit ihren österreichischen Besitzern in Bayern in Urlaub. Während Birgit Brunner und Mann Oswald auf ihrer Kanu-Tour eine Pause machen, läuft Mara auf eine Wiese. Dort trifft sie der tödliche Schuss von Hermann D., einem Jäger. Der sieht sich bis zuletzt im Recht, pocht auf einen Freispruch. Die Hündin soll einen Hasen gejagt haben, den er angeblich retten wollte, verteidigt sich der 77-Jährige. Der Richter am Amtsgericht Haßfurt in Bayern sieht das anders – jetzt ist das Urteil gegen den Jäger gefallen. Wie Maras Besitzer darauf reagieren – im Video.
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Jäger erschoss Hündin am Main: Warum musste Mara sterben?

Auf der Wiese sei damals niemand zu sehen gewesen, erinnerte sich Birgit Brunner beim Prozessauftakt an den tragischen Tag als Mara starb. Nur ein Auto hatte auf dem angrenzenden Parkplatz gestanden. Kurz darauf hörte sie einen Schuss. Das Auto raste davon. Ihre Hündin krümmte sich vor Schmerzen und war auch durch eine Notoperation nicht mehr zu retten. „Man verliert nicht nur einen Hund, man verliert einen Partner“, sagte die trauernde Besitzerin zu RTL.

Jäger Hermann D. hat das Gebiet gepachtet. Er sagte aus, der Hund habe einen Hasen gejagt und geschüttelt. Mit dem Schuss habe er ihn retten wollen. Auch bei seinem Schlusswort in der Verhandlung blieb er dabei. Die Staatsanwaltschaft widersprach: „Der Angeklagte wollte den Hund töten“, hieß es in der Anklageschrift. Das sah der Richter genauso und sprach den Rentner schuldig wegen „Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“. Mit einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 40 € blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwältin. Die hatte 150 Tagessätze gefordert. Außerdem ordnete der Richter an, dass die Tatwaffe, ein Kleinkalibergewehr, eingezogen wird.

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Im Video: Hund mit Trecker absichtlich überfahren?

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Jäger Hermann D. soll in der Vergangenheit öfter Hundehalter bedroht haben

Wie schon beim Prozessauftakt am 6. November war der Gerichtssaal auch bei der Urteilsverkündung voll besetzt. Hermann D. ist in der Gegend kein Unbekannter. Schon seit Jahren ist der 77-Jährige umstritten. Er sei bekannt dafür, in seinem Revier Halter und ihre Hunde beim Gassigehen zu bedrohen, sagte einer der Anwesenden am ersten Prozesstag zu RTL.

Ein Mann erzählte, D. habe ihn vor etwa sechs Jahren mit angelegter Waffe bedroht, obwohl sein Hund damals direkt neben ihm lief. Er habe den Fall damals auch zur Anzeige gebracht, weil er Todesangst hatte. Aber das Verfahren wäre mit der Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. (sbl)

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