Wer vom Zuschuss profitiert
Ich bin in Elternzeit: Kriege ich trotzdem die 300-Euro-Energiepauschale?

Tankrabatt und 9-Euro-Ticket sind passé, Ende des Monats gibt's für jeden Arbeitnehmer noch mal 300 Euro brutto als Energiepreispauschale. Darauf müssen wir alle noch Steuern zahlen. Doch wie viel bleibt davon noch übrig? Und was passiert beispielsweise mit Menschen in Elternzeit? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst.
Gibt es die Energiepauschale trotz Elternzeit?
Die Zahlung der Energiepauschale ist gekoppelt an die tatsächliche Arbeit, die ein Arbeitnehmer im Jahr 2022 gearbeitet hat. Eltern, die ein Baby bekommen und gearbeitet haben, erhalten also die Finanzspritze. Generell gilt: Um die Auszahlung vom Arbeitgeber zu bekommen, müssen Eltern dem Arbeitgeber nachweisen, dass sie Elterngeld bekommen haben. Erfolgt die Auszahlung nicht über den Arbeitgeber, erhalten Arbeitnehmer die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022.
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Bund plant Entlastungen - das soll kommen:
Energie wird immer teurer, die Inflation befeuert die Probleme weiter und viele Menschen wissen nicht, wie sie in ein paar Monaten ihre Rechnungen bezahlen sollen. Die Ampel-Regierung bastelt deswegen an weiteren Entlastungen. Weiter geht es im September, dann bekommen Millionen Beschäftigte eine staatliche Finanzspritze von 300 Euro brutto aufs Konto.
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Wie genau funktioniert die Energiepreispauschale?
Anspruch auf die 300 Euro haben alle, die in Deutschland leben und arbeiten oder Grenzpendler sind: Angestellte, Auszubildende, Beamte, Soldaten, Vorstände, Minijobber oder Aushilfskräfte. Auch Arbeitnehmer in Altersteilzeit bekommen Geld. Die Pauschale wird in der Regel mit dem September-Gehalt gezahlt. Bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung vom 10. September gesenkt. Wer Anfang des Jahres noch beschäftigt war, jetzt aber arbeitslos ist, bekommt das Geld ohne besonderen Antrag über die Steuererklärung.
Warum muss man auf den Energie-Zuschuss Steuern zahlen?
Die 300 Euro werden brutto ausgezahlt. Es werden Lohn- und Einkommensteuer abgezogen, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Damit will die Ampel eine soziale Staffelung erreichen: Menschen mit wenig Einkommen bekommen mehr Geld raus als Topverdiener.
300 Euro Energiepauschale: Wie viel bleibt dann für wen übrig?
Im Durchschnitt 193 Euro, sagt das Finanzministerium. Nur Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag von rund 10.000 Euro bleiben, bekommen die vollen 300 Euro. Bei Spitzenverdienern dagegen bleiben nach Berechnung des Steuerzahlerbunds nur rund 180 Euro übrig - etwa Singles mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt. Wer wegen seines hohen Einkommens den Reichensteuersatz bezahlt, bekommt noch weniger raus.
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro erhält 216,33 Euro Pauschale. Bei 15.000 Euro Jahresgehalt würde derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro erhalten. Ist er in Steuerklasse 3, bleibt er unter dem Grundfreibetrag und bekommt die vollen 300 Euro.
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Wer geht bei dem Energie-Zuschuss leer aus?
Alle, die keine steuerpflichtigen Einkünfte haben. Vor allem viele Rentnerinnen und Rentner, aber auch Studenten - wenn sie nicht mindestens einen Minijob haben. Aufpassen muss, wer sich pro forma zum Beispiel von den eigenen Kindern als Babysitter anstellen lässt. Voraussetzung für die Pauschale sei, dass so ein Dienstverhältnis ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird, heißt es.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung fürchtet, dass die Pauschale überschuldeten Menschen bei einer Lohn- oder Kontopfändung direkt wieder weggenommen wird. Das Finanzministerium stellt klar: Die Pauschale sei von einer Lohnpfändung nicht betroffen, da es sich rechtlich nicht um einen Arbeitslohn handele. Zu Kontopfändungen gab es zunächst keine Angaben.
Was kostet das Ganze den Bund?
Die Pauschale selbst erzeugt nach offiziellen Angaben Kosten von 13,8 Milliarden Euro. Allerdings kassiert der Staat auch 3,4 Milliarden Euro dadurch, dass die Beschäftigten auf die Pauschale Lohn- und Einkommensteuer sowie in einigen Fällen Solidaritätszuschlag zahlen. Unterm Strich bleiben Kosten von 10,4 Milliarden Euro.
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Reicht das Geld, um den Preisanstieg auszugleichen?
Nein, das ist inzwischen klar. Gas-, Strom- und Spritpreis sind in den vergangenen Monaten explodiert. Allein beim Strom zählte das Vergleichsportal Verivox für August, September und Oktober 123 Preissteigerungen von Grundversorgern, die für einen durchschnittlichen 3-Personen-Haushalt jährliche Mehrkosten von mehr als 300 Euro bedeuten. Beim Gas fallen die Erhöhungen noch saftiger aus, dazu kommt die staatliche Gasumlage.
Ihre Meinung zählt: Wird Sie das Paket finanziell entlasten?
Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
Was ist an zusätzlichen Entlastungen geplant?
Die Bundesregierung arbeitet an einem weiteren Entlastungspaket, von dem laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auch Rentnerinnen und Rentner profitieren sollen. In Regierungskreisen erwartet man aber, dass dieses Bündel nicht ganz so üppig ausfällt wie das letzte mit Einmalzahlungen, 9-Euro-Ticket und Steuersenkungen. Es ist wahrscheinlich, dass gezielt Bevölkerungsgruppen mit wenig Geld entlastet werden. Für das kommende Jahr plant Finanzminister Christian Lindner (FDP) dann eine Steuerreform, von der alle Steuerzahler profitieren sollen. (kra mit dpa)
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