Revision erfolgreich: Tod des kleinen Nick (1) war doch Mord

Erleichterter Vater möchte sich beim Richter „für dieses Urteil bedanken“

Der traurige Tod des kleinen Nick – es war Mord, kein Totschlag!
Im Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod hat das Landgericht Ellwangen Manfred B. (35) in einem Revisionsprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der damalige Lebensgefährte der Mutter wurde wegen Mordes und der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Die Strafkammer sieht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erwiesen an. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
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Nicks Vater hofft, dass er jetzzt endlich zur Ruhe kommen kann

Vater
Nicks Vater Hans-Joachim N. reagierte erleichtert auf das Urteil. (Foto: Schwarckmedia AGT)

Nicks leiblicher Vater Hans-Joachim N. sagte nach dem Richterspruch: „Als das Urteil gesprochen worden ist, hatte ich richtig Lampenfieber, weil ich noch wusste, was mich erwartet. Als es dann ausgesprochen war, kamen Glücksgefühle hoch.“ Jetzt könne er „wahrscheinlich endlich zur Ruhe kommen und anfangen, richtig um meinen kleinen Sohn zu trauern.“

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Merklich erleichtert fügt er an, er sei mir der Strafkammern sehr zufrieden. „Meinen Sohn wird es mir nie wieder zurückbringen, aber ich möchte mich für dieses Urteil wirklich beim Richter und bei allen Beteiligten bedanken.“

Nicks Mörder schweigt während des gesamten Verfahrens

Nicks Mörder ist der ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter. Manfred B. hat dem kleinen Jungen im September und Oktober 2021 durch stumpfe Gewalt zahlreiche Verletzungen und Bisswunden zugefügt. Durch einen Tritt in den Bauch verletzte er den Kleinen letztlich tödlich. Der knapp Zweijährige war am 21. Oktober 2021 im Krankenhaus gestorben.

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Das Landgericht Ellwangen hatte B. 2022 zu einer Haftstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Auf Revision der Staatsanwaltschaft wurde der Fall seit Anfang Februar neu verhandelt. B. hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert.

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Sie könne sich an vieles nicht genau erinnern und habe von nichts gewusst, sagt die Mutter des kleinen Nick. Unglaubwürdig, findet das Gericht.
Sie könne sich an vieles nicht genau erinnern und habe von nichts gewusst, sagt die Mutter des kleinen Nick - unglaubwürdig, findet das Gericht.
Schwarckmedia AGT

Nicks Mutter Diana L. sitzt wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung ebenfalls in Haft. Sie war in einem getrennten Verfahren Ende 2022 zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

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L. beharrte im Revisionsprozess gegen den Mörder ihres Sohnes darauf, nichts von den Misshandlungen gewusst zu haben. Bei dieser Version blieb sie, obwohl Richter und Nebenkläger ihr mehrfach deutlich klarmachten, dass die Aussage unglaubwürdig sei. (mit dpa)

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