Opfer überlebte nur knappBlutige Attacke nach Restaurantbesuch in Rösrath – Prozessauftakt wegen versuchten Mordes

von Emily Massenberg

Eine Blutspur zog sich bis vor den Eingang eines Restaurants in Rösrath. Hierhin konnte sich der schwer verletzte Mann nach dem Angriff noch schleppen – dann brach er zusammen. Jetzt steht der mutmaßliche Täter vor dem Landgericht Köln. Dem Beschuldigten wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Blutverlust nach Messerattacke

Der 55-Jährige soll bei der Attacke zahlreiche Stichverletzungen erlitten und viel Blut verloren haben. „Der Geschädigte soll im Zuge des Vorfalls zahlreiche Stichverletzungen erlitten und in erheblichem Maße Blut verloren haben. Durch eingeleitete notfallmedizinische Maßnahmen konnte das Leben gerettet werden“, erklärt Hans Logemann (Pressesprecher des Landgerichts Köln).

Skurriler Abend im Restaurant

Körperlich hat sich das Opfer inzwischen weitgehend erholt – psychisch sind der Mann und seine Lebensgefährtin noch stark belastet. Am Freitag (06.03.) sagte er als Zeuge aus und erinnert sich an den Restaurantbesuch im März. Ein Mann habe immer wieder versucht, Kontakt aufzunehmen, sich in Gespräche eingemischt und sogar angeboten, die Rechnung des Paares zu bezahlen. Als die Wirtin ihn schließlich wegschickte, soll er das Paar weiter beobachtet haben – offenbar von draußen durch ein Fenster. Auch im Gerichtssaal wirkte die Situation angespannt: Der Angeklagte fixierte das Paar immer wieder mit Blicken. Selbst als das Opfer sagt, ihm seien diese Blicke unangenehm, wendete der Mann den Blick nicht ab.

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Angriff auf dem Parkplatz

Zurück zur Tat: Als das Paar später das Restaurant verließ und ins Auto steigen wollte, eskalierte die Situation. Laut Anklage tauchte der Beschuldigte plötzlich auf dem Parkplatz auf, riss die Autotür auf und stach mehrfach mit einem Messer auf den Mann ein. Das Opfer wehrte sich – schließlich ließ der Angreifer von ihm ab und floh zu Fuß. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte vor Gericht, sein Mandant habe zuvor Kokain und Alkohol konsumiert und es habe einen Streit gegeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft leidet der Beschuldigte an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose. Die Tat soll im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen worden sein. Deshalb geht es in dem sogenannten Sicherungsverfahren nicht um eine Haftstrafe, sondern um die mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.