„Ich singe immer weiter, ich schade ja keinen damit“

Düsseldorfer droht, singenden Paketboten abzustechen

Wie schlecht muss man drauf sein, um jemand zu bedrohen, der gute Laune hat?
Ein 44-jähriger Düsseldorfer soll einem Paketboten gedroht haben, ihn umzubringen – weil er die gute Laune und den Gesang des Boten nicht ertragen konnte. Jetzt hat das Landgericht die Strafe verkündet: Vier Monate ohne Bewährung lautet das Urteil im Berufungsprozess.

Nachbarn verstehen Bedrohung nicht: „Das ist Schwachsinn“

Nachbar
Anwohner Karlheinz Löbe hat der Gesang des Boten nie gestört

Laut Anklage hatten gute Laune und Gesang des Auslieferungsfahrers den Düsseldorfer schon länger genervt. Als der in seinem Verteil-Bezirk äußerst beliebte Paketbote erneut singend aus dem Nachbarhaus kam, soll der Angeklagte ihn angeschrien, bespuckt, beschimpft und mit dem Tode bedroht haben: Er werde ihn abstechen, sagte er laut Anklage.

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Für andere Anwohner ist die Eskalation vollkommen unverständlich. „Er hat immer gesungen“, berichtet Nachbar Karlheinz Löbe. Und er sei immer freundlich gewesen. „Er hat zwar laut gesungen, aber das war nicht störend“, so Löbe. „Der Mann, der hier den Müll holt, der ist mit seiner Klingel viel lauter als der, der gesungen hat“, sagt er.

Die Bedrohung empfindet er als „Schwachsinn“, wird Löbe deutlich. „Er soll doch froh sein, dass es überhaupt noch Leute gibt, die singen und fröhlich sind.“ Das sei in der heutigen Zeit doch „schon eine Rarität.“ Er bedauert, dass der Paketbote nicht mehr in seinem Bezirk arbeite.

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Täter wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestraft

Michael
Gut gelaunt: Der singende Paketbote Michael nach seiner Zeugenaussage vor dem Düsseldorfer Landgericht

Der 42-jährige Paketbote berichtet, warum er Anzeige erstattet hatte. Der Mann habe eines Tages plötzlich hinter ihm gestanden. „Er hat mich angeschrien, dass er mich abstechen wollte“, berichtet Michael, der seinen Nachnamen nicht nennen möchte. Außerdem habe er ihn bespuckt. „Ich war erst mal unter Schock, ich kannte den Typen gar nicht.“

Er habe den körperlich großen Mann als „einschüchternd“ empfunden und Angst vor ihm gehabt, berichtet Michael weiter. Seine Art möchte er nicht ändern. „Singen ist etwas Fröhliches“, sagt er entschieden. „Ich singe immer weiter, ich schade ja keinen damit“, sagt er unserem Reporter gut gelaunt. „Die Vögel singen auch.“

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In erster Instanz hatte das Amtsgericht Düsseldorf den 44-Jährigen wegen Bedrohung zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestrafte Mann Berufung eingelegt und nun vier Monate bekommen. (uvo)