Prozess gegen Husky-Besitzerin

Zwölf Schlittenhunde sterben in Transporter - Halterin verurteilt!

Husky
Die Halterin hat ihre 26 Huskys in nur 18 Transportboxen während einer nächtlichen Fahrt im vergangenen Sommer untergebracht. 12 der Hunde überlebten diese Fahrt nicht.
picture alliance / ZB, Arno Burgi

Warum mussten die zwölf Huskys sterben? Diese Frage wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Calw verhandelt. Der Prozess richtet sich gegen eine Hundehalterin aus dem baden-würtembergsichen Dobel. Zwölf ihrer Huskys starben im vergangen Sommer bei einer Autofahrt, weil die insgesamt 26 Tiere in nur 18 Boxen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert wurden. Das Gericht verurteilte die ehemalige Tierärztin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Halterin: "Der Tag ist wie in Watte"

Während der Verhandlung kämpft die Hundehalterin immer wieder mit den Tränen. „Ich hab an diesem Tag nichts anders gemacht als all die Jahre zuvor“, sagt sie. Die Frau ist bereits seit mehr als 20 Jahren im Schlittenhundesport. Ihren Job als Tierärztin habe sie nach dem Vorfall verloren. Die Huskys sind wahrscheinlich an einer Kombination aus Überhitzung und Ersticken gestorben, auch wenn man das nicht mehr beweisen könnte, so der Richter. Die Frau habe ihre Schlittenhunde auf diese Art und Weise schon jahrelang transportiert und ist mit ihnen zu Schlittenhunderennen, Sommerfesten und Zuchtschauen gefahren.

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In der Todesnacht habe sie gegen 23 Uhr das letzte Mal nach den Hunden geschaut. Als sie am nächsten Morgen den Transporter öffnete, habe sie die toten Huskys entdeckt. Laut eigener Aussage habe sie dann Panik bekommen und nicht gewusst wohin mit den Tieren. Auch über eine Obduktion der Hunde habe sie nachgedacht. „Ich war im Studium selbst in der Pathologie, da bleibt nichts vom Hund übrig“, sagt sie vor Gericht. „Ich hatte keinen Hund, bei dem ich hätte sagen können: Der wird jetzt auseinandergeschnitten.“ Deswegen habe sie sich dazu entschieden, die toten Hunde vor Ort auf einer Wiese zu begraben.

Das Vergraben der Tiere habe die genaue Feststellung der Todesursache dann letztendlich unmöglich gemacht, so der Richter.

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