Neue Corona-Regeln für Einzelhandel, Altenheime und Co.

Hessische Landesregierung führt 2G-Option auch für den Einzelhandel ein

 Nach den inzidenzbedingten Lockerungen und Wiedereröffnung der Geschäfte herrscht in der Einkaufsstraße und Fußgängerzone Zeil in der Innenstadt von Frankfurt wieder reger Andrang von Passanten, Hessen, Deutschland *** After the incidence-related re
Auch für den Einzelhandel wird nun eine 2G-Option eingeführt.
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Neue Beschlüsse des Corona-Kabinetts

Nach dem Ende der kostenlosen Corona-Tests hat das hessische Corona-Kabinett die bestehende Schutzverordnung bis zum 7. November verlängert und gleichzeitig neue Regeln festgelegt. Diese betreffen vor allem den Einzelhandel, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser sowie Volksfeste. „Wir sind bislang gut durch den Herbst gekommen. Trotzdem dürfen wir nicht unvorsichtig werden“, so Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in einer Pressemitteilung.

2G-Option für gesamten Einzelhandel

Nachdem das 2G-Modell schon für hessische Gastronome und Veranstalter gilt, soll diese Option, auf Wunsch der Branche, nun auch auf dem gesamten Einzelhandel ausgeweitet werden. Damit könnten die Betreiber selbst entscheiden, ob sie nur noch Geimpfte und Genese in ihren Geschäften empfangen. Mit dieser Option könnten sie auf die Abstands- und Maskenpflicht verzichten. Man gehe aber aktuell davon aus, dass Geschäfte des täglichen Bedarf von dieser Option keinen Gebrauch machen werden. Jedoch gelte dann weiter die Abstands- und Maskenpflicht.

Was sagen die hessischen Einzelhändler zur 2G-Option?

Das sagen die hessischen Einzelhändler zur 2G-Option Nur noch Geimpfte und Genese?
02:47 min
Nur noch Geimpfte und Genese?
Das sagen die hessischen Einzelhändler zur 2G-Option

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Testpflicht für ungeimpftes Krankenhaus-Personal

Nachdem bereits eine Testpflicht für ungeimpftes Personal in Alten- und Pflegeheimen gilt, soll es nun auch für ungeimpfte Mitarbeiter in Krankenhäuser eine Testpflicht geben. Die Tests sollen zweimal pro Woche stattfinden. Sollte in einem Alten- und Pflegeheim ein einzelner Infektionsfall auftreten wird es kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung geben. Es werden individuelle Schutzmaßnahmen ergriffen.

Weihnachtsmärkte können stattfinden

ARCHIV - 25.11.2015, Hessen, Frankfurt/Main: Im festlichen Lichterglanz erstrahlt der Weihnachtsmarkt.   (zu dpa «Advent in der Corona-Krise: Hessische Städte planen Weihnachtsmärkte») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Weihnachtsmärkte dürfen in diesem Jahr wieder stattfinden.
brx wst rho, dpa, Boris Roessler

Im Gegensatz zum letzten Jahr können Weihnachtsmärkte dieses Jahr stattfinden, Zugangskontrollen sind nicht erforderlich, so Bouffier.

Größter Schutz bleibt die Impfung

In Bezug auf das Ende der kostenlosen Bürgertest wies Ministerpräsident Bouffier noch einmal auf die Wichtigkeit der Impfung hin: „Der größte Schutz gegen das Virus für uns alle bleibt die Impfung. Und diese ist nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei zu bekommen. Jetzt, da für viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu kostenlosen Testungen entfällt, bitte ich umso stärker darum, unsere Impfangebote zu nutzen.“ Die Tests sind nur noch für einen bestimmten Personenkreis kostenfrei, wie beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, Schwangere oder Personen, die zum Zeitpunkt des Tests aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Für Jugendliche bis 17 Jahren und Schwangere ist ein Test pro Woche bis zum Jahresende kostenfrei. Auch in Schulen bleiben die wöchentlichen Tests kostenlos. Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, brauchen generell keinen Negativnachweis. (dgö)

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