Nach gemeinsamer Nacht tötete er sie und packte die Leichenteile in Müllsäcke

Tamara nach Sex erwürgt: 13 Jahre Haft für Handwerker (33) wegen Totschlags

Ein 33-jähriger Handwerker aus Bremerhaven ist angeklagt, eine 45-jährige Frau erdrosselt und ihre Leichenteile in Müllsäcke verscharrt zu haben.
Ein 33-jähriger Handwerker aus Bremerhaven ist angeklagt, eine 45-jährige Frau erdrosselt und ihre Leichenteile in Müllsäcke verscharrt zu haben. Sein Gesicht versteckt er hinter seiner gelben Akte.
RTL, RTL, RTL

13 Jahre Haft für den Tod einer Frau: Er erwürgte die 45-Jährige, verpackte sie in Müllsäcke und entsorgte die Leichenteile an der Geeste in Bremerhaven. Der Killer: ein Handwerker (33).

Angeklagter zu Tochter des Opfers: "Es tut mir leid"

13 Jahre Haft wegen Totschlags – so lautet das Urteil des Landgerichts Bremen gegen den Angeklagten. Vorher richtet der 33-Jährige seine letzten Worte an die anwesende Tochter der Getöteten, die als Nebenklägerin auftritt. Enrico sagt: „Dafür was ich gemacht habe, gibt es eigentlich keine Entschuldigung. Aber ich möchte mich trotzdem entschuldigen. Es tut mir leid.“

Lesen Sie auch: Mord am Würmsee - Robert E. (55) verurteilt

Opfer wurde mit einem Stoffgürtel erwürgt

Im Prozess wird die Tat folgendermaßen rekonstruiert: Enrico und Tamara lernen sich zufällig in Bremerhaven Mitte kennen, trinken zusammen. Dann soll Enrico sein Opfer in seine Wohnung gebracht haben. „Es kam zum einvernehmlichen Sex“, so der Staatsanwalt. Irgendwann in der Nacht müsse es zum Streit gekomen sein. Mit einem Gürtel soll der 33-Jährige die 45 Jahre alte Tamara erdrosselt haben. Laut Staatsanwalt machte er Fotos von ihrem nackten Leichnam. Danach soll er die Fotos verschickt haben. Anschließend soll der Handwerker die Leiche in Müllsäcke gepackt haben. Die Leichenteile soll er am Rande der Geeste in Bremerhaven abgelegt haben.

Lesen Sie auch: Prozess in Wuppertal – Frau getötet und verbrannt

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Verteidigung: Maximal neun Jahre Haft ist angemessen

Die Verteidigung forderte maximal neun Jahre Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Nach Ansicht der Verteidigung wäre die Unterbringung im Maßregelvollzug angebracht, um dem Mandanten die Möglichkeit zu geben, seine Alkoholsucht zu therapieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (anb/mtu)