Corona-Lockerungen, Pflege-Impfpflicht, Vertragsrecht und mehr

Die wichtigsten Änderungen im März 2022

Schild mit der Aufschrift 2G Regel Geimpft Genesen 2G-Regel durchgestrichen, Ende der 2 G Regelung - nicht länger gültig FOTOMONTAGE
Die 2G-Regel im Einzelhandel soll spätestens im März bundesweit fallen.
Michael Bihlmayer / CHROMORANGE

Einen „Freedom Day“ soll es nicht geben, doch neben dem Frühling bringt der März von vielen sehnlichst erwartete Corona-Lockerungen im Alltag mit sich. Und auch sonst tut sich in Sachen Pandemie einiges, denn Mitte des Monats kommt die heftig diskutierte Teil-Impfpflicht für Pflegekräfte. Neuigkeiten gibt es darüber hinaus im Verbraucher-Vertragsrecht, beim Lottospielen und auf der Uhr – denn Ende des Monats ist Zeitumstellung. Die wichtigsten Änderungen im März gibt’s hier für Sie im Überblick.

Lockerung der Corona-Maßnahmen

Sophia Kembowski
Ab dem 4. März sollen Clubs wieder öffnen dürfen. Foto: Sophia Kembowski/dpa/Symbolbild
deutsche presse agentur

Der neue Monat steht ganz im Zeichen der Lockerung: Nach wochenlangen Kontaktbeschränkungen, Zugangskontrollen im Einzelhandel und verwaisten Clubs soll im März Schritt für Schritt geöffnet werden. Der Plan von Bund und Ländern vom 16. Februar sieht drei Phasen vor, immer unter Berücksichtigung der Lage in den Krankenhäusern:

Phase 1

Im ersten Schritt sollen für Geimpfte und Genesene private Zusammenkünfte wieder „ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl“ möglich sein, wie es im Beschluss heißt. Die in vielen Ländern schon aufgegebene Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene (2G) im Einzelhandel soll bundesweit entfallen. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in den Geschäften bleibt allerdings.

Phase 2 – ab 4. März

Restaurantbesuche sowie Übernachtungsangebote sollen wieder mit 3G-Nachweis möglich sein. Diskotheken und Clubs dürfen für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder Boosterimpfung wieder öffnen (2G-Plus). Auch auf Groß- und Sportveranstaltungen sollen 2G-Plus sowie Maskenpflicht gelten. Events in Innenräumen sind auf 60 Prozent der Höchstkapazität und maximal 6.000 Teilnehmer begrenzt, bei Outdoor-Veranstaltungen sind es maximal 75 Prozent Auslastung und höchstens 25.000 Zuschauer.

Auch die Reisebeschränkungen sollen verringert werden: Länder, in denen die Omikron-Variante vorherrscht, sollen dann nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten, die Anmelde- und Quarantänepflicht entfällt somit. Außerdem sollen Kinder bis zwölf Jahren von der Quarantänepflicht nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet befreit werden. Für Nicht-Geimpfte bleibt in jedem Fall jedoch die Pflicht eines negativen Testnachweises bei Einreise nach Deutschland bestehen.

Phase 3 – ab 20. März

Ab dem 20. März sollen „alle tiefgreifenderen“ Maßnahmen entfallen. Dazu gehören die Homeoffice-Pflicht, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Zugangsbeschränkungen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Innenbereich sowie Abstandsregelungen sollen weiterhin gelten. In bestimmten Bereichen kann auch weiter ein Test oder Impfnachweis erforderlich sein, um vulnerable Gruppen zu schützen.

Lese-Tipp: Alle aktuellen Meldungen zum Coronavirus finden Sie im RTL.de-Liveticker.

Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte

Sebastian Gollnow
Die Impfpflicht für Pflegekräfte ist seit Wochen ein Streitthema. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
deutsche presse agentur

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ab dem 15. März gelten. Zuletzt wurde ein Eilantrag von hunderten Klagenden, die den sofortigen Stopp forderten, vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Bund und Länder bekannten sich beim letzten Corona-Gipfel am 16. Februar erneut zu der im Dezember beschlossenen Impfpflicht für Personal in Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen - schwächten diese aber ab. Die lokalen Gesundheitsämter sollen ein Ermessen bei der Umsetzung von Maßnahmen haben. Ein Arbeitsverbot nicht geimpfter Pflegekräfte sei nur der letzte Schritt und werde „nicht sofort flächendeckend automatisch“ umgesetzt.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken gelten, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Sie alle müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein. Unter bestimmten Bedingungen sollen Ausnahmen gelten – welche das sind, erfahren Sie hier.

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Organspende-Gesetz

ARCHIV - 04.04.2019, Bayern, München: ILLUSTRATION - Die Rückseite eines ausgefüllten Organspendeausweises. Das Zustimmungsfeld ist angekreuzt. (zu dpa "Nur jeder Zweite hält Organspendesystem für gerecht") Foto: Marie Reichenbach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
An der grundsätzlichen Organspende-Regelung ändert sich nichts
mre sja sab, dpa, Marie Reichenbach

Am 1. März tritt das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ in Kraft. An der grundsätzlichen Regelung ändert sich dadurch nichts: Eine Organ- oder Gewebespende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Spender oder die Spenderin zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.

Information und Aufklärung sollen aber verbessert werden: So müssen die Ausweisstellen von Bund und Ländern den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen und auf Informations- und Beratungsmöglichkeiten hinweisen. Bei Bedarf können Hausärztinnen und Hausärzte können ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten. Das Thema soll außerdem verstärkt in der ärztlichen Ausbildung verankert werden; das Grundwissen darüber soll Gegenstand von Erste-Hilfe-Kursen für den Führerschein sein.

Kernstück des neuen Gesetzes ist eigentlich ein bundesweites Online-Register, in dem man die eigene Erklärung zur Spendenbereitschaft hinterlegen kann. Laut Bundesgesundheitsministerium wird dieses allerdings frühestens Ende des Jahres an den Start gehen können, da die Corona-Pandemie bei den Vorarbeiten in den Krankenhäusern für Verzögerungen gesorgt hat.

Lese-Tipp: Die wichtigsten Infos zur Organspende

Fairere Verträge

 Executive woman hands signs contract on smart phone Copyright: xAntonioGuillemx Panthermedia28277895 ,model released, Symbolfoto
Endlose Vertragsverlängerungen gehören der Vergangenheit an.
www.imago-images.de, imago images/Panthermedia, AntonioGuillem via www.imago-images.de

Ab dem 1. März gilt das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Es soll die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Blick auf Vertragslaufzeiten, unerwünschte Werbung am Telefon und mehr stärken. So ist es Unternehmen zum Beispiel bei einem Handyvertrag über zwei Jahre nicht mehr erlaubt, diesen um ein weiteres Jahr zu verlängern, wenn keine Kündigung eingegangen ist. Er wird dann auf unbestimmte Zeit verlängert, Kundinnen und Kunden können ihn mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündigen.

Zudem soll es erleichtert werden, Verträge online zu kündigen: Im jeweiligen Portal muss ein gut sichtbarer Button zum entsprechenden Formular führen. Werden Verträge in einem Telefongespräch mit dem Unternehmen verändert oder verlängert, muss das protokolliert und von Kundin oder Kunde erst schriftlich bestätigt werden, bevor die Anpassung gültig wird.

Was das Gesetz noch für Vorteile mit sich bringt, können Sie hier nachlesen.

Neue Lotto-Regeln beim Eurojackpot

Patrick Seeger
In Zukunft gibt es wöchentlich zwei Eurojackpot-Ziehungen. Foto: Patrick Seeger/dpa/Illustration
deutsche presse agentur

Die Europäische Lotterie ändert ihre Spielregeln: Ab dem 25. März gibt es jede Woche eine zusätzliche zweite Ziehung am Dienstag. Die maximal mögliche Gewinnsumme steigt von 90 auf 120 Millionen Euro. Außerdem wird die Spielform angepasst: Getippt wird weiterhin auf fünf Zahlen aus 50, bei den Euro-Zahlen zukünftig aber auf zwei aus zwölf statt wie bisher aus zehn. Dadurch steigt die theoretische Gewinnquote in allen Rängen. Mit den Änderungen wolle man den Wunsch der Spielteilnehmenden nach einer attraktiven und modernen Lotterie erfüllen, heißt es auf der Lotto-Website.

Zeitumstellung am 27. März

ARCHIV - 04.03.2019, Bayern, Kempten: Der Zeiger eines Weckers steht auf zwei Uhr. In Deutschland geht am Wochenende die Sommerzeit zu Ende. Pünktlich um 3.00 Uhr werden am 25. Oktober 2020 die Uhren um eine Stunde auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Dann gilt bis Ende März wieder die Normalzeit, oft auch Winterzeit genannt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ende des Monats wird uns eine Stunde "geklaut"
bsc, dpa, Karl-Josef Hildenbrand

Eine Woche nach dem kalendarischen Frühlingsanfang, der dieses Jahr auf den 20. März fällt, ist wieder Zeitumstellung angesagt. Für die Sommerzeit wird der Zeiger eine Stunde vorgedreht, und zwar in der Nacht vom 26. auf den 27. März von 2:00 auf 3:00 Uhr. Das bedeutet zwar, dass es abends wieder länger hell ist – allerdings müssen wir dafür erst mal eine Stunde Schlaf opfern.

Corona-Bonus und Pflege-Bonus

SYMBOLBILD - 20.01.2020, Baden-Württemberg, ---: Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Gang einer Station. (zu dpa: «Verdi lehnt weitere Klinik-Schließungen im Südwesten ab») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wann kommt der Pflegebonus?
mut bwe, dpa, Marijan Murat

Noch bis zum 31. März haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus auszuzahlen. Die Sonderzahlung kann auch aufgeteilt werden, die maximale Gesamthöhe beträgt aber in jedem Fall 1.500 Euro. So bekommen etwa Beschäftige des Öffentlichen Diensts bis spätestens Ende März eine Sonderzahlung von 1.300 Euro, in Hessen sind es 1.000 Euro. Azubis und Studierende in diesem Bereich bekommen 650 Euro.

Beim letzten Corona-Gipfel am 16. Februar wurde außerdem vom Bundeskabinett der Entwurf für den Pflegekräfte-Bonus beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Die Sonderzahlung soll bis zu 3.000 Euro steuerfrei bleiben und Beschäftigten „in bestimmten Einrichtungen – insbesondere in Krankenhäusern“ vom Arbeitgeber ausgezahlt werden können. Die Kosten dafür sollen vom Bund erstattet werden, hierfür ist eine Milliarde Euro vorgesehen. Auch Pflegekräfte ambulanter Dienste sowie in Heimen für ältere und behinderte Menschen sollen von dem Bonus profitieren. Genaue Details über alle Bonus-Berechtigen sowie den Zeitraum sind noch immer in Klärung.

Neues Kennzeichen für Roller, Mopeds und Mofas

ARCHIV - 25.07.2018, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Ein Fahrlehrer fährt auf einem Simson S51 Moped durch die Händelstadt. (zu dpa "Bericht: Scheuer will Moped-Führerschein ab 15 ermöglichen") Foto: Hendrik Schmidt/ZB/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ab dem 1. März gilt nur noch das neue Moped-Kennzeichen.
hsc dna tba, dpa, Hendrik Schmidt

Mit dem Februar endet das aktuelle Versicherungsjahr für Kleinkrafträder wie Roller, Mopeds und Mofas. Ab dem 1. März ist das blaue Kennzeichen deshalb ungültig. Wer also beim Herumfahren kein Bußgeld riskieren will, muss ab diesem Datum das neue Versicherungskennzeichen montiert haben. Dessen Farbe wechselt jedes Jahr; 2022 ist es grün. Seit einem Jahr darf neben dem Blechschild auch eine Klebefolie montiert werden, die Ressourcen einspart und dank Hologramm fälschungssicher ist.

Hecken schneiden verboten

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Hecken dürfen ab März nur noch sanft beschnitten werden
www.imago-images.de, imago images/Shotshop, monica-photo via www.imago-images.de

Wer seine Gartenarbeiten bis März nicht erledigt hat, muss bis Herbst damit leben. Zumindest, was das starke Beschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen betrifft – das ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz nämlich jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. September verboten. Der Grund: Vögel suchen im Frühjahr nach geeigneten Nistplätzen und sollen beim Brüten geschützt werden, ebenso wie andere Kleintiere. „Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ sind allerdings ganzjährig erlaubt. (mit dpa)