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Organspende

Wer sich nach dem Tod als Organspender zur Verfügung stellen will, braucht einen vollständig ausgefüllten Organspendeausweis.

Organspende picture alliance / David Ebener

Jeder sollte schon einmal darüber nachgedacht haben: Möchte ich im Falle des Falles Organspender werden oder nicht? Mit dem Thema Organspende sollte man sich gründlich auseinandersetzen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können - denn eine Organspende kann Leben retten. Wichtige Informationen und Hinweise zum Thema Organspende und Organspendeausweis sowie damit verbundene Transplantationen wie Herztransplantation finden Sie bei RTL News.

Um Organe spenden zu können, müssen diese gesund und funktionsfähig sein, was vor einer Entnahme mit verschiedenen Untersuchungen überprüft wird. Generell ist nicht das Alter eines Menschen entscheidend dafür, ob er für eine Organspende geeignet ist oder nicht, sondern sein allgemeiner Gesundheitszustand und der Zustand der möglichen Spenderorgane. Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Spende: Zum einen die Lebendspende und zum anderen die postmortale Organ- oder Gewebespende. Lebendspenden kommen nur vereinzelt in Frage: Hierbei wird ein Organ oder ein Teil eines Organs übertragen. Möglich ist dies in Deutschland bei der Niere sowie in seltenen Fällen bei Teilen der Leber. Um einen Organhandel zu verhindern, ist die Lebendspende von Organen durch das Transplantationsgesetz genauestens geregelt und nur Verwandten ersten und zweiten Grades erlaubt.

Die postmortale Organ- oder Gewebespende erfolgt nach dem Tod. Für eine solche Organspende oder Gewebespende kommen nur Menschen in Frage, die an einem Hirntod verstorben sind. Ihre Gehirnfunktionen sind dann erloschen, das Herz-Kreislauf-System wird jedoch noch künstlich aufrechterhalten. Allerdings tritt nur bei rund einem Prozent der Verstorbenen der Hirntod vor dem Herzstillstand ein, dementsprechend klein ist die Anzahl der möglichen Spender. Hinzu kommt, dass der Verstorbene einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt haben muss. Ein solches Einverständnis kann über einen Organspendeausweis gegeben werden, der Aufschluss über die persönliche Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende gibt.

Hat ein potentieller Organspender keinen Organspendeausweis, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen über die Möglichkeit einer Organtransplantation. Eine Spende kommt jedoch nicht in Frage, wenn der Verstorbene akut an Krebs erkrankt oder HIV-positiv ist. Zudem sollten Vorerkrankungen im Organspendeausweis vermerkt sein.