Kündigungsfristen

Regierung plant neue Spielregeln für Handyverträge, Fitnessstudios & Co.

ARCHIV - 11.05.2020, Nordrhein-Westfalen, Köln: Eine Frau mit Maske trainiert in einem Fitnessstudio an einer Beinpresse. (Zu dpa «Fitnessstudios haben noch lange mit Coronafolgen zu kämpfen») Foto: Marius Becker/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Coronavirus - Fitnessstudio
mb pat wst, dpa, Marius Becker

Am Telefon aufgeschwatzte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen - die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Abzocke schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss heute das Kabinett. Unter anderem geht es dabei um die Laufzeit von Verträgen etwa für Handys, Streamingdienste, Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos.
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Justizministerin Christine Lambrecht wollte noch bessere Bedingungen

„Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge schaffen wir die Voraussetzungen für attraktive Angebote mit kürzeren Laufzeiten und sorgen für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Angebote“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf.

Das neue Verbrauchergesetz im Detail:

Vertragslaufzeiten

Verträge etwa fürs Fitnessstudio, fürs Handy, Netflix oder ein Musik-Abo werden bisher oft über zwei Jahre angeboten. Das schmälert aus Sicht des Justizministeriums die Marktchancen der Verbraucher, weil sie nicht kurzfristig auf billigere Angebote wechseln können. Künftig sollen solche Verträge in der Regel nur noch ein Jahr laufen. Bis zu zwei Jahre sind erlaubt, wenn dem Verbraucher zugleich ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr gemacht wird. Dieses Angebot darf im Monatsschnitt maximal ein Viertel mehr kosten.

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Automatische Vertragsverlängerung

Die Kündigung vergessen - und schon hat man einen unliebsamen Vertrag ein weiteres Jahr an der Backe. Das soll künftig nicht mehr so einfach passieren. Um drei Monate darf sich ein Vertrag einfach so automatisch verlängern. Vier Monate bis ein Jahr Verlängerung sollen nur noch möglich sein, wenn der Verbraucher vorher auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurde. Das muss nicht per Brief geschehen, es reicht auch eine SMS mit dem Hinweis: "Achtung, wenn Sie jetzt nicht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag um ein Jahr".

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für Verbraucherverträge soll generell nur noch einen Monat betragen - statt bisher drei Monate.

Strom- und Gasverträge

Lieferverträge für Strom und Gas soll man nicht mehr allein am Telefon schließen können. Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er "in Textform", also zum Beispiel per E-Mail, vorliegen. Bisher reichte eigentlich ein Telefonat aus - häufig seien den Verbrauchern dabei etwa Vertragswechsel aufgeschwatzt worden, heißt es im Justizministerium.

Werbung am Telefon

Firmen müssen künftig die Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren.

Verbraucherschützer hatten die Änderungen auch wegen der Corona-Krise zuletzt immer wieder gefordert. Viele Bürger hätten gerade weniger Geld und müssten schauen, welche Ausgaben sie reduzieren könnten, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. "Viele Menschen trennen sich jetzt von Diensten, die sie einfach nicht mehr bezahlen können." Da sei es besonders ärgerlich, wenn sich Verträge automatisch um 12 Monate verlängerten, wenn man einen Kündigungstermin versäume.

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Quelle: DPA / RTL.de