RTL ist live vor Ort Fake-Milliardär soll mit Shania Geiss geprotzt haben – jetzt ist das Gerichtsurteil da

von Eva Johanna Onkels

Wer lügt, muss blechen!
Sascha S. behauptet im November 2022, Shania Geiss (20) in einem Club kennengelernt zu haben, veröffentlicht sogar Chats davon. RTL war live vor Gericht und dort kommt raus: Nichts davon entsprach der Wahrheit. Die beiden standen nie in Kontakt, haben sich noch nie persönlich gesehen. Nun steht das Urteil fest.

Affäre mit Shania Geiss erfunden: Diese Strafe wartet auf Sascha S.

Das Gericht ist zu folgendem Urteil gekommen: Wegen Verleumdung wird der Angeklagte in drei Fällen zu Geldstrafen von 90 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Normalerweise wären in einem solchen Fall auch höhere Strafen üblich. Da er jedoch geständig war, die hohen Kosten des Verfahrens tragen wird und der Klägerin die Anreise erspart hat, fällt seine Strafe vergleichsweise mild aus. Die Richterin macht jedoch mit Nachdruck deutlich, dass er in Zukunft unterlassen solle, sich für jemanden auszugeben, der er nicht sei.

Sascha S. im Gerichtsaal
Sascha S. im Gerichtsaal
RTL

Chats mit Shania Geiss gefälscht: So ist das Gerichtsverfahren abgelaufen

Was ist überhaupt passiert? Shania Geiss stellt schon vor einigen Monaten klar, dass sie und der Angeklagte sich nie getroffen haben. Und auch Sascha S. muss nun zurückrudern. Die geposteten Chats: eine Fälschung. Die Erzählungen von einem Treffen mit sexuellem Kontakt im Take Five in Kitzbühel? Dreist gelogen! Er kannte Shania nicht einmal persönlich.

Deshalb muss sich der 1999 geborene Sascha S. a 14. August wegen Verleumdung vor Gericht verantworten. Der Mann habe sich vor seinen Followern brüsten wollen und dabei in Kauf genommen, dass Geiss in der Öffentlichkeit ehrverletzend bloßgestellt wurde, so das Gericht. Bei den Vorwürfen spielt nicht nur Instagram eine Rolle, sondern auch der Fakt, dass er die Lügengeschichte an die Bild und ein weiteres Medium weitergab. Und das stellt jetzt auch noch einmal das Gericht in aller Deutlichkeit klar: Es sei nichts passiert zwischen dem Angeklagten und Shania Geiss. Sie hätten sich nie getroffen, der Angeklagte hätte sich wichtig gemacht, heißt es.

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Shania Geiss: Geschichte sei schreckliche Erfahrung gewesen

Vor Gericht werden die Nachrichten, die S. fälschte, noch einmal dargelegt. So fakte er für den 15. November 2022 etwa folgende Nachricht: „Krass, hätte niemals gedacht, dass du so versaut bist, das denkt man gar nicht, wenn man dich sieht.“

Er räumt vor Gericht nun ein: Ein Treffen hat es nie gegeben, ebenso keinen sexuellen Kontakt. Persönlich hätten sich Shania und er nie getroffen. Heute könne er gar nicht mehr sagen, wieso er die Geschichte überhaupt verbreitet habe, spricht von „Gedankenlosigkeit” und sagte, dass er nicht so einen riesigen Trubel habe machen wollen. Außerdem beteuert er, dass er Shania Geiss nie habe schaden wollen. Er sei zwar Instagram-affin, aber kein Medienprofi, habe nicht sehen können, was die Folgen seines Handels sein könnten.

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Obendrein sagt er aus, dass er eine Richtigstellung hätte haben wollen, nachdem die Behauptungen die große Runde gemacht hätten. Doch es wäre wieder die „Lügengeschichte” erzählt worden. Die Richterin allerdings kontert: Sie habe eine Mail an die Presse vorliegen, in der der Angeklagte sogar bestätigt, dass das Treffen stattgefunden habe. Die Richterin konfrontiert ihn damit, dass er noch vor vier Wochen behauptet haben solle, Shania sei seine Ex. Dass er das getan habe, leugnet S.

Der Geiss-Anwalt betonte vor Gericht: „Es gibt immer wieder Männer, die ihr unangenehm auftreten, aber der hier Angeklagte war ein herausragender Fall.” Die Geschichte sei eine schreckliche Erfahrung für sie gewesen, es habe ihr Leben zutiefst beeinträchtigt. Sie sei nun gehemmt, jungen Männern gegenüber eine Beziehung aufzubauen, schildert der Anwalt. Zweifel daran, dass Shania Mitte November 2022 nicht in Kitzbühel gewesen sei, gäbe es nicht.

Die Staatsanwaltschaft fordert 90 Tagessätze zu je 30 Euro - und bekommt damit Recht. Für den Anwalt sind diese Kosten zu hoch. Es sei ein Ausrutscher gewesen, der sich verselbstständigt habe. 60 Tagessätze zu 30 Euro seien daher ausreichend. Doch die Richterin kommt der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Sie geht nicht davon aus, dass sich die Lüge verselbstständigt habe, sondern dass er sie aktiv aufrechterhalten habe.

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Verfügt Fake-Milliardär nur über bescheidene Einkünfte?

Nicht nur in Sachen Shania scheint Sascha S. es nicht ganz so genau zu nehmen: Auf seinem Instagram-Kanal behauptet er, dass er mit einem Vermögen von 23 Milliarden Euro ein Luxusleben führt. Doch in Wahrheit ist er Soldat, zurzeit außer Dienst, der „lediglich über bescheidene Einkünfte“ verfügen soll, heißt es vom Gericht. Laut seines Anwalts habe er zurzeit 40.000 bis 50.000 Euro Schulden, unter anderem wegen des Verfahrens. Allerdings betonte der Anwalt der Geissens, auch die Familie würde einen Teil der Kosten des Prozesses tragen.

Der Angeklagte lebe zurzeit bei seinen Eltern. Nennenswertes Vermögen oder Immobilien besitze er nicht. Ein Erbe des Multimilliardärs Rothschild sei er auch nicht. Er gebe sich in seinem Instagram-Profil als „Würth de Rothschild” aus - gehöre aber keiner der Familien an. Sein Instagram-Account trägt, auch als der Prozess läuft, noch diesen Namen.