Gab es einen Kaufvertrag – oder nicht?Spahns Maskendeal vor Gericht! Unternehmen aus Hamburg fordert Millionen vom Bund
Ein Textilhändler aus Hamburg fordert vom Bund knapp eine halbe Milliarde Euro, plus Verzugszinsen von rund 80.000 Euro pro Tag. Im Kern geht es um Millionen Corona-Schutzmasken aus dem Frühjahr 2020 und die Frage: Ist aus einem Telefonat und mehreren Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein rechtlich bindender Kaufvertrag geworden oder nicht? Darüber verhandelt seit Mittwoch (10.06.) das Landgericht Bonn.
344 Millionen Masken und ein Smiley
Die Klägerin, die Pure Fashion Agency aus Hamburg, beruft sich auf einen Deal aus der Frühphase der Corona-Maßnahmen-Zeit. Im März 2020 soll es um die Lieferung von 344 Millionen medizinischen Masken gegangen sein. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte Firmenchef Matthias Timm telefonisch um Hilfe gebeten, anschließend folgten mehrere E-Mails, in denen das Geschäft konkretisiert wurde. Darin soll der Minister unter anderem geschrieben haben, man wolle die Lieferung „heute rechtlich verbindlich“ einlocken, und an anderer Stelle: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Für Timm und seinen Anwalt Dennis Geissler ist das ein klarer Hinweis auf einen verbindlichen Vertragsabschluss. Aus ihrer Sicht durfte ein „objektiver Empfänger“ – also ein juristischer Laie – diese Formulierungen als Kaufvertrag verstehen.
Kein Zuschlag – stattdessen Zweifel an Bonität
Trotz dieser Kommunikation erhält Pure Fashion den Großauftrag nicht. Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies später mit angeblich mangelnder Seriosität und fehlender Bonität des Unternehmens. Stattdessen geht ein großer Auftrag an eine Schweizer Firma, obwohl deren Angebot teurer gewesen sein soll. Vermittelt wurde dieser Deal über die Tochter eines früheren CSU-Politikers. Brisant: Trotz der zuvor geäußerten Zweifel kauft der Bund bei Pure Fashion später doch noch andere Schutzausrüstung. Für Anwalt Geissler ist das ein Widerspruch, der darauf hindeute, dass die Ablehnungsgründe vorgeschoben gewesen seien.
Bund: „Kein Vertrag zustande gekommen“
Die Gegenseite, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, sieht in den Telefonaten und Mails hingegen keinen wirksamen Kaufvertrag. Man wertet die Kommunikation als unverbindliche Gespräche im Rahmen einer hektischen Beschaffungsphase. Der Anwalt des Bundes betont vor Gericht, aus Sicht des Ministeriums sei „kein Vertrag zustande gekommen“. Auch Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn, inzwischen Unionsfraktionschef, hat auf aktuelle Anfragen zu dem Verfahren nicht reagiert. Vor der Corona-Enquete-Kommission hatte er sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung Ende 2025 jedoch verteidigt und betont, dass in der Pandemie Maximen wie „Haben ist besser als Brauchen“ und „Geschwindigkeit vor Perfektion“ gegolten hätten, auch um Leben zu schützen, „koste es, was es wolle“.
Teure Masken, teure Entsorgung
Die Auseinandersetzung reiht sich ein in eine Serie von Masken-Streitigkeiten rund um die Beschaffungswelle 2020. Viele Verträge wurden damals zu hohen Preisen abgeschlossen, kurz bevor die Marktpreise wieder fielen. Ein Großteil der Masken landete im Lager statt im Einsatz: Rund zwei Drittel der eingekauften Ware sollen nie genutzt worden sein. Allein etwa 2.000 Tonnen müssen jetzt wieder vernichtet werden: Waren im Wert von rund 250 Millionen Euro, plus Entsorgungskosten von mehr als 700.000 Euro. Für den Steuerzahler werden die Corona-Altlasten damit noch Jahre nach Ende der Maßnahmenzeit spürbar.
Fall für die Lehrbücher – Urteil im Juli erwartet
Juristisch gilt der Bonner Fall als besonders knifflig. Das Landgericht muss klären, ob aus der Abfolge von Telefonat und E-Mails ein Kaufvertrag über hunderte Millionen Masken entstanden ist. Der Vorsitzende Richter sprach zum Prozessauftakt von einem „Fall für die Lehrbücher“ und machte deutlich, dass sorgfältig zu prüfen sei, welche Tatsachen für oder gegen einen Vertragsschluss sprechen. Ein Urteil soll Ende Juli fallen. Möglich ist auch, dass das Gericht zunächst Beweisbeschlüsse fasst und Zeugen lädt, darunter potenziell auch Jens Spahn. Wie auch immer die Entscheidung ausfällt: Sie wird nicht nur für Pure Fashion und den Bund, sondern auch für den Umgang mit weiteren Maskenklagen Signalwirkung haben.

































