Spritpreis-Chaos: Keiner fühlt sich zuständig12-Uhr-Regel: Verstöße bleiben in NRW folgenlos
Die Spritpreis Regelung: Erhöht werden darf einmal am Tag und das auch nur um 12 Uhr mittags. Einfach und glasklar, nur viele halten sich nicht dran. Bundesweit wurden allein im April 237.950 Preisaufschläge zu anderen Uhrzeiten registriert. Dafür sind Strafen vorgesehen, aber niemand kümmert sich. Das Bundeskartellamt in Bonn nimmt die Länder in die Pflicht. Die Landesregierung schiebt es auf die Bundesregierung, die wiederum gibt die Verantwortung zurück an die Länder.
12-Uhr-Regel: Verstöße in NRW bleiben ohne Folgen
Eigentlich dürfen Tankstellen die Kraftstoffpreise nur um 12 Uhr erhöhen. Trotzdem steigen die Preise vielerorts auch zu anderen Uhrzeiten. Das verstößt gegen das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz und kann mit Bußgeldern geahndet werden. In Nordrhein-Westfalen werden solche Verstöße bislang jedoch nicht verfolgt. Das Bundeskartellamt liefert den Ländern zwar die Daten zu möglichen Verstößen, für die Ahndung sieht sich aber niemand zuständig. Die Landesregierung schiebt es auf die Bundesregierung, die wiederum gibt die Verantwortung zurück an die Länder.
Kritik an Behörden – Niedersachsen ahndet Verstöße bereits
Der ADAC Nordrhein kritisiert das Behördenchaos und fordert, dass Verstöße konsequent bestraft werden. Auch viele Autofahrer zeigen wenig Verständnis dafür, dass es zwar klare Regeln gibt, deren Einhaltung aber niemand kontrolliert. Im Wiederholungsfall sind Bußgelder von mehreren Tausend Euro möglich, werden in NRW derzeit aber nicht verhängt. Der Tankstellen-Interessenverband spricht von einem Freifahrtschein für Betreiber. Niedersachsen verfolgt Verstöße bereits und verhängt entsprechende Geldstrafen.

































