Dafür muss er jetzt in den Knast Obdachloser (39) täuscht Krankheiten vor – und schleicht sich so in 60 Krankenhäuser ein

Er ist der Horror für jede Krankenkasse!
Immer wieder erfindet Alexander S. Symptome, um sich in Krankenhäuser einweisen zu lassen. Hunderte Kilometer legt er dafür bundesweit zurück, übernachtet in Kliniken in Hannover, Emden und Osnabrück. Vor dem Amtsgericht Lehrte muss sich der 39-Jährige wegen Betrugs verantworten – nicht das erste Verfahren gegen den Dauersimulanten.
Krankenkasse ist machtlos
Im Prozess äußert sich Alexander S. noch angeregt zu allen Vorwürfen. Bei der Urteilsverkündung am Dienstag (25. Februar) starrt der Angeklagte jedoch regungslos auf den Boden. Das Amtsgericht Lehrte wirft ihm gewerbsmäßigen Betrug vor. In 60 Fällen soll sich der 39-Jährige Krankenhausaufenthalte mit einem Gesamtschaden von über 120.000 Euro erschlichen haben.
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Hohe Kosten für seine Krankenkasse. Doch kündigen oder den Schaden gelten machen, kann die Kasse nicht, denn der obdachlose Mann hat kein Geld. „Wir sind machtlos“, erklärt eine Zeugin der Krankenkasse. Denn die Krankenhäuser können aus Datenschutzgründen nicht vorgewarnt werden.
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Angeklagter laut Gutachten schuldfähig
Untersuchen lässt sich der Angeklagte demnach jedoch nicht. Nach dem Aufenthalt habe S. die Kliniken selbstständig wieder verlassen. Um stationär aufgenommen zu werden, täuscht der Angeklagte Krankheitssymptome vor. Bereits 2020 wird Alexander S. für 106 Taten vom Landgericht Hildesheim verurteilt. Bis September 2022 sitzt er seine Haftstrafe in der JVA Sehnde ab.
In diesem ersten Verfahren stellt ein Gutachter bei dem 39-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung fest, schuldfähig sei er aber dennoch. Auf diese beruft sich der Angeklagte auch bei dem aktuellen Prozess: „Ich wollte das nicht, das war halt eine Zwangsstörung. Ich habe Stimmen gehört, die mich beeinflusst haben.“ Dahinter stecken oft tiefere Bedürfnisse, erklärt Psychologe Valentin Haas im Interview mit RTL: „Es ist gerade bei der Form der Störung so, dass es um Aufmerksamkeit geht, um Zugehörigkeit. Es ist wie so ein Familienersatz, den wir haben wollen und suchen dann in Institutionen wie zum Beispiel in einem Krankenhaus dann Zugang zu diesen Bedürfnissen.”
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Amtsgericht verhängt Haftstrafe
Das Gericht hat jetzt entschieden, Alexander S. muss für drei Jahre und drei Monate wegen Betrugs ins Gefängnis. Mittlerweile soll er außerdem in psychiatrischer Behandlung sein. „Der Angeklagte hat strukturiert eine Reise durch die Bundesrepublik Deutschland gemacht”, heißt es in der Begründung. Laut dem Richter habe S. das System zugunsten der Menschen ausgenutzt, die die medizinische Hilfe dringend benötigt hätten. „Seien Sie froh, dass Sie die Krankheiten, die Sie vorgetäuscht haben, nicht wirklich haben“, sagt der Richter am Ende der Verhandlung zu dem 39-Jährigen. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, Alexander S. hat das Recht in Revision zu gehen.