Mit abgebrühten Tricks!Betrüger-Bande schummelte Prüflinge zum Führerschein

An diesem Weg zum Führerschein ist richtig was faul!
Mit zwei dreisten Maschen soll eine Betrüger-Bande Fahrschülern in der Theorieprüfung geholfen haben. Doch mit der Trickserei ist jetzt Schluss - die Polizei Hannover hat die Bande erwischt.
Betrüger geben sich als Prüflinge aus
Der Betrug soll sich auf unterschiedliche Weise abgespielt haben. Bei der ersten Masche sollen die Männer theoretische Führerscheinprüfungen stellvertretend für die eigentlichen Prüflinge absolviert haben. Staatsanwalt Oliver Eisenhauer erklärt im Gespräch mit RTL: „Bei der theoretischen Führerscheinprüfung hat sich der mutmaßliche Betrüger mit einem gefälschten Ausweis vorgestellt. Dann hat der Mann die Prüfung im Namen des eigentlichen Prüflings abgelegt. Der echte Prüfling war gar nicht anwesend.”
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Prüflinge mit Knopf im Ohr
Bei der zweiten Masche seien die Prüflinge mit verdeckter Audio- und Videotechnik ausgestattet worden, erzählt Staatsanwalt Oliver Eisenhauer weiter: „Durch die Video-Technik konnten die Betrüger die Fragen lesen. Dann haben sie den bei der Prüfung anwesenden Absolventen aus der Ferne über Audio-Technik die Lösung vorgesagt.”
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Der Betrug sei kein Kavaliersdelikt, betont Eisenhauer: „Wenn Menschen auf unseren Straßen unterwegs sind, die nicht ordnungsgemäß die Führerschein-Prüfung absolviert haben, stellt das eine Gefahr für den Straßenverkehr dar.”
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Ermittlungen gegen Betrüger und Prüflinge
Bei den Betrügern handelt es sich um fünf Männer im Alter von 24 bis 32 Jahren aus dem Raum Hannover. Gegen sie wird nun wegen des Verdachts der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung ermittelt. Bei Durchsuchungen stellten Ermittler Audio- und Videotechnik sicher, sowie präparierte Kleidung und 100.000 Euro Bargeld. Wie viel Geld die Betrüger mit ihren Tricks verdient haben, behält die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen für sich. „Den Betrügern droht eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren”, erklärt der Staatsanwalt. Auch die Prüflinge haben sich eventuell strafbar gemacht: „Ihnen droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.” (mtu)