Horrorvorstellung für alle Eltern

Hat ein 16-Jähriger in einer Hamburger Kita Kinder missbraucht?

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Ein Mitarbeiter soll die Kinder geküsst und im Intimbereich berührt haben. (Symbolbild)
Friso Gentsch/dpa

Wurden Kinder Missbrauchsopfer während des Kita-Alltags?
Sie sollen spielen, Spaß haben und vor allem beschützt werden. Doch in einer Kita in Hamburg-Rahlstedt gibt es jetzt Missbrauchsvorwürfe gegen einen FSJler.

„Die Vorwürfe wurden sehr ernst genommen”

Die Hamburger Morgenpost berichtete zuerst von den Vorfällen. Ein 16-jähriger FSJler soll die Kinder geschlagen, geküsst und im Intimbereich angefasst haben. Eine Horrorvorstellung für alle Eltern! Auf RTL-Anfrage antwortet eine Ansprechpartnerin vom Kita-Träger: „Aufgrund von Erzählungen ihrer Kinder gaben Eltern Hinweise auf das mögliche persönliche Fehlverhalten eines Freiwilligendienstleistenden (FSJ) einer Hamburger Kita. Die Vorwürfe wurden sehr ernst genommen und gemäß des vorhandenen Schutzkonzepts wurde unverzüglich gehandelt.”

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Die Kinder haben also ihren Eltern von dem mutmaßlichen Missbrauch erzählt, doch das können vielleicht nicht alle betroffenen Kinder. Auf der Homepage der Einrichtung wird klar, es geht um Kinder im Alter von 3 Monaten bis 6 Jahren.

Mutmaßlicher Täter hat Hausverbot

Die Ansprechpartnerin vom Kita-Träger bestätigt uns: Der 16-jährige FSJler wurde sofort freigestellt und habe jetzt Hausverbot. Die zuständigen Behörden wurden eingeschaltet. „Zwischenzeitlich wurde auch Strafanzeige gestellt”, schreibt die Ansprechpartnerin. Laut der Polizei Hamburg sei der Sachverhalt bekannt, die Ermittlungen seien eingeleitet worden. Diese dauern aktuell an. Wie es überhaupt zu den möglichen Übergriffen kommen konnte und ob FSJler vorher von der Einrichtung auf mögliche Straftaten überprüft werden, darauf erhalten wir vom Kita-Träger keine Antwort.

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Emotionale Unterstützung von Kita

Doch auch wenn der Täter ihren Kindern nichts mehr tun kann, bleibt bei den Eltern vermutlich ein unsicheres Gefühl. Der Kita-Träger versichert uns, dass die Eltern bestmöglich informiert werden: „Unter anderem wurde in einem schnellstmöglich anberaumten Elternabend durch ein erfahrenes Team interner und externer Experten emotionale und fachliche Unterstützung angeboten”, heißt es. Wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten, dann muss ein Jugendgericht die Straftat bewerten. Jugendliche zwischen 14 bis 18 Jahren sind nur bedingt strafmündig. Die Verarbeitung der möglichen Ereignisse wird für einige Eltern vermutlich noch lange dauern. Denn dass das eigene Kind in der Kindertagesstätte geschlagen, geküsst oder im Intimbereich angefasst wird, ist für alle Eltern der absolute Albtraum!