Richtig handeln im Schadensfall
Autofahrer haben jetzt Anspruch auf mehr Geld von der Versicherung

Einmal nicht aufgepasst und es kracht!
Auch ein kleiner Blechschaden kann schnell ins Geld gehen. Vor allem, wenn man nicht weiß, was einem zusteht. Dabei haben Autofahrer einen genauen Anspruch auf ihr Geld, wie ein Experte erklärt.
Es ist klar geregelt, was Versicherungen zahlen müssen
Einmal kurz nicht aufgepasst, beim Ausparken das Nachbarauto mitgenommen oder nicht schnell genug auf die Bremse getreten - und schon knallt es. Ein Unfall samt Blechschaden. Besonders ärgerlich ist es allerdings, wenn man selbst gar nicht den Unfall gebaut hat, aber trotzdem zu Schaden kommt und das Auto für viel Geld repariert werden muss.
Genau dann sollte eigentlich die Versicherung einsetzen. Doch das führt bei einigen Autobesitzerinnen und Autobesitzern zu noch mehr Ärger und Frust. Denn häufig werden Rechnungen nur teilweise, nach viel Hin und Her und externen Gutachten übernommen. Dabei ist ganz klar geregelt, was Versicherungen zahlen müssen, wie ein Experte im Interview mit RTL erklärt.
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Grundsätzlich gilt jedoch: Nach einem Unfall sollten beide Parteien Fotos der Schäden machen, Kontaktdaten austauschen und der Versicherung des Unfallverursachers Bescheid geben. Den Rest klärt dann die Versicherung. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.
Neues BGH-Urteil: Geschädigte sollen schneller und einfacher ihr Geld bekommen
„Die Versicherung muss sich mit der Werkstatt streiten, nicht mit dem Kunden“, sagt Michael Sittig, Rechtsexperte bei Stiftung Warentest. Das wurde nun sogar noch einmal vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Autofahrer sollen so schneller und einfacher ihr Geld bekommen. „In der Vergangenheit haben die Versicherungen bei den Werkstattrechnungen der Unfallgeschädigten Kürzungen vorgenommen.“
Die Folge: Viele Geschädigte blieben aufgrund der Kürzungen auf Kosten sitzen oder mussten lange auf ihr Geld warten. „Das ist tatsächlich massiv vorgekommen.“ Begründet wurde das teilweise damit, dass Lackierungen unnötig gewesen oder Gutachten und Reparaturen zu teuer seien. „Diese Fragen müssen die Versicherer jedoch mit der Werkstatt klären.“
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Auf „Plaudereien mit den Versicherungen“ können Geschädigte darum ohne schlechtes Gewissen verzichten, sagt der Rechtsexperte Sittig weiter. Lediglich der Schaden müsse direkt nach dem Unfall gemeldet werden. Am besten gemeinsam mit Beweisfotos. Das gehe aus dem BGH-Urteil ganz deutlich hervor.
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Achtung! Es gibt immer noch Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen: „Es gibt Fälle wie zum Beispiel bei Kaskoversicherungen, wo es Tarife mit Werkstattbindungen gibt. Dann muss man in die Werkstatt, die vorgeschrieben ist.“ Das gelte vor allem dann, wenn man selbst der Unfallverursacher sei, so Michael Sittig weiter.
Ist man jedoch Geschädigter und nicht selbst für den Unfall verantwortlich, habe man das Recht, sich selbst eine Werkstatt auszusuchen, erklärt der Rechtsexperte. „Ich muss mir dann nicht hinterher vom Versicherer anhören, dass ich in eine billigere Werkstatt hätte fahren sollen. Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass da zu teuer repariert worden ist, müssen die das miteinander klären.“
Blechschaden nach Autounfall: Experte gibt wichtigen Tipp
Der Rechtsexperte von Stiftung Warentest hat aber auch noch einen besonderen Tipp für den Fall der Fälle: „Das vielleicht Wichtigste überhaupt ist es, dass man nach einem Unfall einen Anwalt und einen Gutachter einschaltet.“
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Vor allem, wenn man Geschädigter ist. Egal, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht. Der Grund: Zum einen muss die gegnerische Seite — also die Versicherung der Unfallverursacherin oder des Unfallverursachers — in der Regel zahlen, sodass für einen selbst keine Kosten entstehen. Zum anderen könne man so sicherstellen, dass das BGH-Urteil umgesetzt wird. „Ein Gutachter sagt genau, was repariert werden muss und der Anwalt überprüft und überwacht das alles.“
Aber auch Unfallverursacher sollten laut Sittig auf Rechtsberatung und Gutachten setzen. Zumindest, wenn die Frage der Schuld nicht ganz klar ist. Immerhin komme es immer wieder vor, dass im Nachgang um eine Teilschuld gestritten werde, so der Rechtsexperte.