Schon gewusst!?Schneeschippen, streuen und Co. – das sind eure Rechte und Pflichten bei Schnee und Eis
Ist das KALT!
In manchen Teilen Deutschlands ist der erste Schnee schon gefallen, in anderen steht er kurz bevor. Es also wieder Zeit, sich mit der Frage zu beschäftigen, wer wann wofür verantwortlich ist. Welche Rechte und Pflichten ihr vor eurer Haustüre habt, welche Regeln für Mehrfamilienhäuser gelten und was gilt, wenn man aufgrund des schlechten Wetters zu spät zur Arbeit komm, erfahrt ihr im Video oben.
Thema Schnee schippen: Wer muss wann wo ran?
Muss ich den Bürgersteig freiräumen?
Ja, wenn ihr Eigentümer des angrenzenden Grundstücks seid. Bei Mehrfamilienhäusern teilen sich die Eigentümer diese Arbeiten normalerweise reihum. Die Pflicht zum Schneeräumen kann aber auch auf Mieter übertragen werden. Ein Passus dazu findet sich dann im Mietvertrag. Zulässig ist auch, ein privates Unternehmen dafür zu bestellen.Zu welchen Uhrzeiten muss ich den Gehweg räumen?
Gehwege müssen während der Kernarbeitszeit zwischen 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends schnee- und eisfrei sein. Zur Not muss man also auch mehrmals am Tag ran an die Schaufel. Auch wer krank oder im Urlaub ist, hat keine Ausrede. Dann müsst ihr dafür sorgen, dass jemand anderes euren Bereich freihält.
Übrigens: Der Bürgersteig muss nicht auf voller Breite freigeräumt werden, es reicht ein Korridor von etwa 1,20 Meter bis 1,50 Meter Breite. Und ihr dürft den Schnee nicht zum Nachbarn schieben, sondern müsst einen Teil des Gehsteigs dafür verwenden.Was passiert, wenn sich jemand vor meiner Wohnung verletzt?
Wenn ein Fußgänger bei Glatteis auf einem Gehweg stürzt, kann es sein, dass er Anspruch auf Schadenersatz und gegebenenfalls auch Schmerzensgeld hat. Die private Haftpflichtversicherung des Mieters greift dann normalerweise. Ist der Eigentümer seiner Räumpflicht nicht nachgekommen, tritt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein.Was passiert, wenn ich mir auf Eis den Knöchel an einer Bus- oder Bahnstation breche?
Wird ein vereister Weg nicht gestreut, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Wenn Warnschilder fehlen, handelt es sich um eine pflichtwidrige Unterlassung. Dann ist Schmerzensgeld drin, der Betreiber des Verkehrsbetriebs ist dann haftbar.
Übrigens: Salz streuen ist nicht erlaubt. HIER verraten wir euch, welche Streusalz-Alternativen es gibt.
Thema Job: Wegen Schnee zu spät im Büro? Gibt’s nicht!
Was passiert, wenn ich wegen des Wetters zu spät ins Büro komme?
So hart das klingt, aber das ist euer persönliches Pech. Den Weg zur Arbeit müsst ihr sicherstellen, egal, was auf Schiene und Straße los ist. Wenn euer Chef knallhart ist, kann er euch sogar die Zeit, die ihr zu spät kommt, vom Lohn abziehen. Oder ihr müsst eben länger bleiben. Der Arbeitgeber kann aber natürlich auch kulant sein.
Anders verhält es sich, wenn beispielsweise im Büro die Heizung ausfällt, dann kann man euch nicht zwingen, im Kalten zu sitzen. Sofern kein Homeoffice möglich ist, würdet ihr weiterhin Geld bekommen, auch wenn ihr nur zu Hause im Warmen sitzt.Was passiert bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit?
Passiert auf einem der Wege zur oder von der Arbeitsstelle ein Unfall, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Denn dann habt ihr laut Gesetz einen Arbeitsunfall erlitten.
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Thema Auto: Das sind absolute No-Gos bei Eis und Schnee!
Reicht es, die Fenster geradeso zum Durchschauen freizukratzen?
Klares Nein. Alle Scheiben müssen vollständig sauber sein. Wer meint, er müsse nur ein kleines Guckloch freikratzen, der riskiert ein Bußgeld.Was ist mit altem Schnee auf dem Dach?
Auch der muss runter. Schnee kann als Ladung angesehen werden, der beim Bremsen nach vorne rutschen kann und euch dann die Sicht versperrt. Deshalb droht hier ebenfalls ein Bußgeld.
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Thema Reisen: Was tun, wenn Bus und Bahn nicht fahren?
Mein Flieger fliegt nicht, mein Zug kommt zu spät – was nun?
Wenn das Flugzeug durch Schnee und Eis mehr als fünf Stunden Verspätung hat, kann der Fluggast vom Luftbeförderungsvertrag kostenfrei zurücktreten. Dann gibt's das Geld komplett zurück. Allerdings können keine darüber hinausgehenden Erstattungen geltend gemacht werden, da die Airline nichts für solche Wetterkapriolen kann. Höhere Gewalt ist das Stichwort.
Bahnreisende erhalten bei Zugverspätungen von mehr als einer Stunde eine Erstattung. Sie können dann 25 Prozent des Reisepreises der einfachen Fahrt geltend machen. Ab zwei Stunden Verspätung sind dann 50 Prozent drin.
Lese-Tipp: Airline erstattet nicht trotz Flugausfall – wie bekomme ich mein Geld zurück?
Thema Heizen: Eure Heizung funktioniert nicht und draußen ist es eisig kalt?
Was tun, wenn die Heizung in der Mietwohnung kalt bleibt?
Wenn bei euch als Mieter die Heizung ausfällt, informiert sofort den Vermieter. Bis die Heizung wieder voll funktioniert, darf die Miete sogar gemindert werden. Bei nur etwa 16 bis 17 Grad Zimmertemperatur, sind 50 Prozent Abzug erlaubt.
Was ist nicht dürft: sofort die Handwerker rufen. Zuerst müsst ihr dem Vermieter nämlich Bescheid sagen. Erst wenn der auch nach einer Mahnung nicht aktiv wird, könnt ihr selbständig einen Handwerker beauftragen und die Kosten in Rechnung stellen.
Verwendete Quelle: eigene RTL-Recherche
































