In Tschechien gekauft Erst vier Wochen alt! Geschmuggelter Welpe bei Zollkontrolle entdeckt

Ein Mann hat den Welpen für 200 Euro in Tschechien gekauft. Jetzt ist er in einem deutschen Tierheim in Quarantäne.
Ein Mann hat den Welpen für 200 Euro in Tschechien gekauft. Jetzt ist er in einem deutschen Tierheim in Quarantäne.
Hauptzollamt Regensburg

Der illegale Handel mit Hundewelpen boomt.
Experten schätzen: Jeden Monat werden bis zu 50.000 Welpen innerhalb der EU illegal gehandelt. Bei einer Zugkontrolle entdeckten Beamte des Hauptzollamts Regensburg jetzt einen erst vier Wochen alten Hundewelpen. Ein 28-jähriger Mann hatte den Vierbeiner in Tschechien gekauft. Das Tier hatte weder Tollwutimpfschutz noch Chip und EU-Heimtierausweis.

Vom Muttertier fehlte jede Spur

Nach eigenen Angaben hatte der Mann den Welpen kurz in Cheb für 5.000 tschechische Kronen (etwa 200 Euro) gekauft. Das Muttertier befand sich nicht vor Ort. Seit dem 30. Dezember 2014 ist die Einfuhr von Hunden nach Deutschland ohne gültigen Tollwutimpfschutz verboten. Aufgrund des geringen Alters war eine solche Impfung bei dem Tier dabei gar nicht möglich. Auch der Transport eines so jungen Welpen ohne Muttertier ist tierschutzwidrig.

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Hundekauf wurde ihm in Deutschland verwehrt

Der Hundekäufer räumte ein, bereits zuvor in seiner Heimat versucht zu haben, einen Hundewelpen zu erwerben – was ihm jedoch von mehreren Züchtern wegen seiner persönlichen und wohnlichen Situation verwehrt worden sei. In Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt wurde der Welpe in einem Tierheim in Quarantäne gebracht. Die Kosten für mehrere Wochen Quarantäne sowie für die erforderlichen Impfungen werden dem Besitzer auferlegt.

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Hohe Bußgelder und Freiheitsstrafe drohen

Der Kauf und die Einfuhr eines zu jungen Hundewelpen ohne Tollwutimpfung und Heimtierausweis verstoßen gegen tiergesundheitsrechtliche und tierschutzrechtliche Bestimmungen.

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Betroffene müssen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen. In schweren Fällen – etwa bei vorsätzlicher Tierquälerei – können auch Freiheitsstrafen drohen. (abl/dpa)