Er kämpft um eine frühzeitige EntlassungKindermörder Magnus Gäfgen soll im Knast bleiben!

Magnus Gäfgen kämpft um seine Freilassung!
Im Jahr 2002 beging der damalige Jurastudent eines der aufsehenerregendsten Verbrechen der deutschen Kriminalgeschichte: Er entführte und ermordete den elfjährigen Jakob von Metzler. Nach 23 Jahren hinter Gittern ist sich Gäfgen sicher: Ich habe meine Schuld abgebüßt – doch die Staatsanwaltschaft Frankfurt sieht das anders!
Geht von Magnus Gäfgen noch eine Gefahr aus?
Gemeinsam mit seinem Anwalt hat der 50-Jährige einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt, bestätigt das Landgericht Kassel, das für die Strafvollstreckung Gäfgens zuständig ist, auf RTL-Anfrage. Ein bei einem Fachpsychologen beantragtes Prognosegutachten muss die Frage klären, ob von dem Kindermörder weiterhin eine Gefahr ausgehe.
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Das Gutachten liegt der Staatsanwaltschaft, der Justizvollzugsanstalt und Gäfgens Verteidiger seit Anfang Juli vor. Auf RTL-Nachfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft Frankfurt nun: Die lebenslange Freiheitsstrafe des Verurteilten sei „nicht zur Bewährung auszusetzen.“ Die Entscheidung sei auf Basis des Gutachtens und einer Stellungnahme der JVA gefallen und beim Landgericht Kassel beantragt worden.
Ein Termin für eine finale Anhörung sei noch nicht anberaumt worden, erklärt das Landgericht RTL. Es werde nun geprüft, ob Termine im August oder September 2025 verfügbar wären. Dann könnte es zu einer Entscheidung um die Freiheit von Magnus Gäfgen kommen. Im Normalfall folgen die Richter der Empfehlung des Gutachters.
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Magnus Gäfgen kämpfte bereits 2017 um seine Entlassung
Bereits 2017, also nach 15 Jahren hinter Gittern, beantragte der Kindermörder die Aussetzung seiner lebenslangen Freiheitsstrafe. Doch das Landgericht Kassel lehnte die vorzeitige Entlassung ab, verhängte eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren – die im September 2025 abläuft. Nun probierte es Gäfgen also erneut.
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Der Fall um den Mord an Jakob von Metzler, dem Sohn einer bekannten Bankiersfamilie, sorgte bundesweit für Entsetzen. Gäfgen lockte den Elfjährigen am 27. September 2002 in seine Wohnung und erstickte ihn mit Klebeband. Von der Familie verlangte er eine Million Euro Lösegeld. Der Täter habe ein „luxuriöses Leben mit reichen Freunden“ führen wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Drei Tage später gelang den Behörden eine Festnahme. (fkl)