Slowakei beschließt Gesetztesnovelle Tempolimit auf Gehwegen – wer hier zu schnell unterwegs ist, wird bestraft

Wäre das auch etwas für Deutschland? 
In der Slowakei gilt künftig ein Tempolimit auf Gehwegen. Das wurde in der Öffentlichkeit aufgeregt diskutiert und kritisiert, weil viele Menschen annahmen, es handele sich um ein Tempolimit für Fußgänger.
Sechs Stundenkilometer sind erlaubt
Stimmt nicht! Der Abgeordnete Lubomir Vazny, der den Gesetzesentwurf formuliert hatte, stellte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen STVR klar, dass die Kritik und Scherze darüber auf einem Missverständnis beruhten. Es drohe kein Tempolimit für Fußgänger, sondern für alle anderen, die sich auf Gehwegen zu schnell bewegten. Zuvor hatten politische Debatten den Eindruck erweckt, ein Tempolimit würde auch für Fußgänger gelten.
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Die von einer Parlamentsmehrheit angenommene Gesetzesnovelle definiert erstmals eine sogenannte „Gehgeschwindigkeit“ von sechs Kilometern pro Stunde und legt diese in mehreren weiteren Paragrafen als Tempolimit für Verkehrsteilnehmer fest, die unter bestimmten Umständen Gehwege benutzen dürfen.
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Fußgänger dürfen auch schneller gehen
Das sei aber nicht so zu verstehen, dass sich die Fußgänger selbst an dieses Tempolimit von sechs Stundenkilometern zu halten hätten, erklärte Vazny. Zweck der Bestimmung sei, dass zum Schutz der Fußgänger alle diejenigen Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel als Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer oder Radfahrer Gehwege benutzten, sich nicht viel schneller als Fußgänger bewegen dürften - also nur im Rahmen dieser als Richtwert festgelegten „Gehgeschwindigkeit“.
Wie genau die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung überprüft werden soll und welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen, ist noch nicht bekannt. (uvo)
Verwendete Quelle: dpa, Allgemeen Dagblad
































