Polizei stellt Tablet sicher
Rentner nennt Habeck „Schwachkopf” – Hausdurchsuchung!

Ist dieser Polizeieinsatz wirklich gerechtfertigt?
Ein 64 Jahre alter Mann beleidigt auf der Plattform X Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf”. Dann steht plötzlich die Polizei bei ihm vor der Tür.
Bundesweiter Aktionstag gegen Hasskriminalität
Dem Mann wird vorgeworfen, im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die ein Porträtfoto Habecks zeigte. Darunter war demnach zu lesen: „Schwachkopf PROFESSIONAL”. Das steht offenbar in Bezug zur Marke eines Haarwaschmittel-Herstellers Schwarzkopf Professionell”. Die Ermittler teilten mit: „Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt.” Die Kriminalpolizei Schweinfurt durchsuchte nun am vergangenen Dienstag die Wohnung des 64-Jährigen im Landkreis Haßberge und stellte ein Tablet sicher. Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg war der Grund für die Hausdurchsuchung der „Tatverdacht einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung”.
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Die Durchsuchung stand im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz. Der 64-Jährige sieht sich laut Staatsanwaltschaft noch mit einem anderen Vorwurf konfrontiert: Demnach soll er im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei mit Bezug zur Nazi-Zeit hochgeladen haben, die möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte.
„Durchsuchung einzig und allen Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden”
Aus dem Umfeld Habecks hieß es, dessen Bundestagsbüro sei von der bayerischen Polizei auf den Post hingewiesen worden, verbunden mit der Frage, ob er Strafantrag erstatten wolle. Der Fall wurde Habeck dann der Darstellung zufolge vorgelegt, zusammen mit anderen Fällen, bei denen es um Drohungen und schwere Beleidigungen gegangen sei. Habeck habe Strafantrag gestellt. Der Verdacht der Volksverhetzung, wegen dessen auch gegen den Mann ermittelt wird, sei natürlich gravierender, hieß es.
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„Dass eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten stattfand, ist einzig und allein die Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte”, hieß es aus Habecks Umfeld. „Allein sie entscheiden, ob Sachverhalte strafrechtlich verfolgt werden, welche Mittel angemessen sind und genutzt werden.” Habeck sei darüber weder informiert gewesen noch daran beteiligt. Man sei über die Hausdurchsuchung verwundert, falls diese allein wegen des Strafantrags erfolgt sei. Von den anderen Vorwürfen gegen den Mann habe man erst jetzt erfahren. (eon, mit dpa)