Heimlich gefilmt, illegal eingedrungen Niederlage vor Gericht – Tierschützer müssen für umstrittene Aktion zahlen

ARCHIV - 16.07.2025, Niedersachsen, Lohne: Schweine werden in einem Transporter zu einem Schlachthof gebracht.  (zu dpa: «Videoüberwachung soll Pflicht in großen Schlachthöfen werden») Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Heimliche Aufnahmen aus einem Schlachthof sorgen für Streit vor Gericht. (Symbolbild)
dpa
von Martina Lewinski

Heimlich gefilmt, illegal eingedrungen – und jetzt drohen finanzielle Konsequenzen.
Zwei Tierschützer müssen nach einer Aktion in einem Schlachthof im Landkreis Vechta für entstandene Schäden geradestehen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden. Wie hoch die Summe am Ende ausfällt, ist allerdings noch offen.

Einbruch in Betrieb und brisante Aufnahmen

Die Aktivisten drangen im Frühjahr 2024 in einen Schlachthof im niedersächsischen Lohne ein. Dort filmten sie die CO₂-Betäubung von Schweinen – ein in der Europäischen Union zulässiges Verfahren. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie die Tiere in eine Gondel getrieben und anschließend in einen Schacht transportiert werden, wo sie betäubt werden.

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Das Oberlandesgericht stellte klar: Die CO₂-Betäubung ist gesetzlich anerkannt und innerhalb der EU erlaubt. Wer Änderungen an solchen Verfahren erreichen wolle, müsse dafür politische und gesellschaftliche Wege nutzen. Etwaige Verstöße seien zudem den zuständigen Behörden zu melden – nicht durch eigenmächtige Aktionen.

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Streit um Veröffentlichung und Schadenersatz

Der Betreiber des Schlachthofs hatte die Aktivisten verklagt und bereits in erster Instanz teilweise Recht bekommen. Neben dem Einbruch selbst stand auch die Veröffentlichung der Videos im Raum – insbesondere auf Social Media. Hier könnten zusätzliche Schadensersatzforderungen entstehen, deren genaue Höhe jedoch noch offen ist. Wie hoch die finanzielle Entschädigung am Ende ausfällt, wird in einem gesonderten Verfahren entschieden.

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Entscheidung des Gerichts mit Folgen

Das Oberlandesgericht bestätigte laut Spiegel, dass beide Tierschützer zumindest für die Verbreitung der Aufnahmen verantwortlich seien. Sie seien demnach grundsätzlich verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

Der Schlachthof konnte sich jedoch nicht durchsetzen, soweit es ein pauschales Verbot künftiger Veröffentlichungen in sozialen Medien betrifft. Ein solches Verbot wäre nach Ansicht des Gerichts zu weitreichend gewesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen – das Urteil ist damit rechtskräftig.

Verwendete Quelle: Spiegel