„Erhebliche Gefahr” für die öffentliche OrdnungAufenthaltsverbot! Österreich will Klima-Shakira rausschmeißen

Jetzt haben die Ösis die Nase voll.
Der deutschen Klima-Shakira droht der Rausschmiss aus Österreich. Die Behörden wollen, dass Klima-Chaotin Anja Windl die Alpenrepublik verlässt, wie sie auf ihrem Instagram-Account bestätigt. Die 28-Jährige studiert in Graz (österreichisches Bundesland Steiermark) Psychologie.
Klimaaktivistin Anja Windl saß schon im Knast
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat laut einem Bild-Bericht ein Verfahren gegen Windl eingeleitet. Der Grund dafür sind ihre zahlreichen illegalen Aktionen und Straftaten. Schon mehrfach stand die Klimaaktivistin vor Gericht und wurde verurteilt, saß in Österreich und in Deutschland sogar schon im Knast.
Auf Instagram zeigte sich Anja Windl uneinsichtig: „Ich bin in Haft. Ich werde dafür bestraft, dass ich mich für unsere Zukunft einsetze. Und was machen unsere Verantwortlichen? Sie tun nicht nur gar nichts, sondern steuern sogar entgegen. Wann hört diese unglaubliche Ungerechtigkeit auf?”
Klima-Shakira will sich nicht beugen
Schon im April 2023 war bekannt geworden, dass die Behörden ein Aufenthaltsverbot für Windl prüfen. „Ich habe das ‘Ergebnis der Beweisaufnahme’ vom BFA erhalten”, sagt die 28-Jährige jetzt zu Bild. „Sie erwähnen dort, dass mein Verhalten aufgrund eines neuerlichen Verdachts der Sachbeschädigung eine gegenwärtige, tatsächliche und erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei.”
Die als Klima-Shakira bekannt gewordene Deutsche äußert sich auch auf Instagram zu den jüngsten Entwicklungen. Dort behauptet sie: „Wegen meiner Proteste gegen die ÖVP-FPÖ-Koalitionsverhandlungen droht mir eine Ausweisung aus Österreich.” Und sie ist sich sicher: „Mein Pass schützt mich.” Ein Recht, das Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft nicht hätten. „Sie werden an den Außengrenzen Europas entrechtet, misshandelt und in lebensgefährliche Situationen abgeschoben.”
Im Falle eines Aufenthaltsverbots oder einer Ausweisung würde sie „selbstverständlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen”, sagt Windl zu Bild. „Dass mir die rechtlichen Mittel zur Verfügung stehen, ist genauso wie eine Ausweisung nach Deutschland ein Privileg, das Schutzsuchende an den Außengrenzen Europas und in vermeintlicher Sicherheit in Österreich nicht haben.”
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Österreichisches Innenministerium hält Aufenthaltsverbot für zulässig
Das Innenministerium erklärt auf Anfrage der Zeitung, die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen EU-Bürger sei zulässig, „wenn aufgrund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist. Das persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.” Wenn zum Beispiel „die Überwachung ihrer Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig scheint”, könnten EU-Bürger, gegen die eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot abgeschoben werden.
„Genau dieses Gefährdungspotenzial lasten sie mir an”, erklärt Anja Windl.
































