„Lebenslängliche Strafe schon erhalten”

Junge (1) ertrinkt im Pool – Geldstrafe für Eltern

Damit der Pool für Kleinkinder nicht zur Gefahr wird, sollte er von vielen Orten im Garten aus gut sichtbar sein.
Der kleine Junge ertrank in einem Pool (Symbolbild).
Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Eine „lebenslängliche Strafe” hätten die Eltern schon erhalten, sagte die Richterin.
Die beiden hatten ihren einjährigen Sohn bei einem tragischen Pool-Unfall in Österreich verloren. Ein Gericht warf den Eltern fahrlässige Tötung vor und verurteilte sie am Freitag zu 1.440 Euro Geldstrafe.

Ossiach: Junge schlich sich durch offene Terrassentür und fiel in den Pool

Das Drama ereignete sich im Juli 2023 in Ossiach (österreichisches Bundesland Kärnten): Der kleine Junge war an diesem Tag nur für fünf Minuten lang unbeaufsichtigt. In dieser Zeitspanne schlich er durch die offene Terassentür des Hauses zum Pool. Doch der Pool war nicht gesichert: Der Einjährige fiel ins Wasser und ertrank.
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Junge (1) ertrinkt in Österreich im Pool: Richterin begründet mildes Urteil gegen die Eltern

Die Verhandlung über das Unglück am Bezirksgericht Feldkirchen dauerte nur eine Viertelstunde, berichtet das Online-Portal oe24. Richterin Irene Malle-de Cillia fällte ein mildes Urteil: Jedes Elternteil muss eine Geldstrafe in Höhe von 720 Euro zahlen. „Sie beide haben Ihre lebenslängliche Strafe schon erhalten. Von Seiten des Staates muss man nicht unbedingt noch einmal draufhauen”, erläuterte die Richterin. Die Ursache für den Unfall sei eine Nachlässigkeit, „wie sie uns tagtäglich passiert, allerdings mit einer so schrecklichen Folge, mit der Sie nun zu leben haben”. (bst)