Vier mutige Mitarbeiterinnen stellten ihn! Arzt vergewaltigt Patientinnen bei Darmspiegelung - Knast!

Die Frauen wahren ihm hilflos ausgeliefert...
Es ist ein schockierender Fall: Ein Arzt hat sich über Jahre immer wieder an betäubten Patientinnen vergangen. Zu dem Schluss ist heute (31. Januar) das Landgericht I in München gekommen. Die Strafe fällt nicht gerade gering aus, vermutlich auch, weil Dr. Wolfgang H. (52) bis zuletzt alle Vorwürfe bestritten hat. RTL hat den Prozesstag verfolgt.
München: Anklagepunkte nach Meinung des Gerichts erwiesen
Während der Urteilsverkündung kämpft Dr. Wolfgang H. mit den Tränen, ein Familienmitglied, das den Prozess beobachtet, verlässt den Saal noch vor dem Urteilsspruch, bemerkt unsere Reporterin. „Wir sind ohne vernünftigen Zweifel zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anklagepunkte tatsächlich erwiesen sind“, sagt der Vorsitzende Richter während seiner Urteilsbegründung.
Er verhängt sechseinhalb Jahre Haft gegen den Gastroenterologen wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs in 17 Fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich zwischen den Jahren 2017 bis 2021 in einer Münchner Gemeinschaftspraxis an Frauen vergangen hat, während sie für Darmspiegelungen betäubt waren. Betroffene Frauen, die als Opfer des Arztes identifiziert wurden, sagen vor Gericht aus, sie fühlten sich beschmutzt, beschämt und traumatisiert.
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Mitarbeiterinnen bringen ihren Chef vor Gericht
Der Verdacht gegen den Angeklagten ist erst durch die mutigen Aussagen von Mitarbeiterinnen der Arztpraxis aufgekommen. Sie hätten sich lange nicht getraut, gegen ihren Chef auszusagen, da sie befürchteten, man würde ihnen nicht glauben, heißt es während des Prozesses. Den vier Frauen zu glauben, sei laut des vorsitzenden Richters „ein Signal“, aber keines, auf Kosten des Angeklagten. „Ich glaube einer Arzthelferin nicht, weil sie Arzthelferin ist“, so der Richter, „die Zeiten haben wir hinter uns“. Das Gericht hätte die Aussagen der Frauen sehr kritisch geprüft. Das Gericht sei letztlich aber von der Glaubwürdigkeit der Zeuginnen überzeugt gewesen.
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Angeklagter hat alle Vorwürfe bestritten
Laut Anklage soll Dr. Wolfgang H. in die jeweilige Patientin eingedrungen sein- ohne dass die betroffenen Frauen es bemerkten oder sich dagegen wehren konnten. Er trug dabei einen Handschuh, was ihm das Gericht anrechnete. Die Verteidigung des 52-Jährigen forderte einen Freispruch. Der Angeklagte hat die Vorwürfe zu Prozessbeginn über seine Anwältin „vollumfänglich“ bestritten und eine Verschwörung seines Praxiskollegen und der Mitarbeiterinnen gegen ihn ins Spiel gebracht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung von Dr. Wolfgang H. hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Ein Berufsverbost ist dem Arzt nicht auferlegt worden. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und es gebe keine Erkenntnisse dazu, dass der Angeklagte nach Entdeckung noch weitere Straftaten begangen habe. Ein Berufsverbot sei daher nicht erforderlich, teilt das Gericht dazu mit. Dies könnte bedeuten, dass der 52-Jährige nach Verbüßen seiner Haftstrafe wieder als Arzt tätig wird. (mit dpa)