Er dachte, er hätte „nur” einen Gegenstand getroffen
Unter Kokain und Alkohol hochschwangere Frau totgefahren - Urteil für Fahrer (19)

Konsequenzen für tödliche Fahrt im Drogenrausch!
Zweieinhalb Jahre muss ein 19-Jähriger ins Gefängnis, weil er eine hochschwangere Frau mit Tempo 70 erfasst hat und dann einfach weitergefahren ist. Dazu stand er unter Drogen und Alkoholeinfluss. Der Lebensgefährte der schwangeren Frau musste alles mit ansehen.
Schwangere in die Luft geschleudert
Das Landgericht Mönchengladbach spricht den Fahrer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig. Damit geht das Gericht sogar über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Aber was genau ist passiert? Im November vergangenen Jahres setzt sich der 19-Jährige unter Einfluss von Kokain und Alkohol ins Auto. In Hückelhoven (Nordrhein-Westfalen) überfährt er eine rote Ampel und erfasst eine schwangere Fußgängerin. Die 31-Jährige und ihr ungeborenes Kind werden durch die Luft geschleudert und sterben kurz darauf im Krankenhaus. Statt sich um das Unfallopfer zu kümmern, rast der 19-Jährige ohne anzuhalten weiter. Erst nachdem eine Unfallzeugin den Fahrer einholt und ihm den Weg blockiert, wendet der Mann.
Fahrer behauptet keinen Menschen bemerkt zu haben
Der 19-Jährige hat vor Gericht erklärt, er habe damals gedacht, er habe nur einen Gegenstand getroffen und die Frau gar nicht bemerkt. Das hält das Gericht für eine Schutzbehauptung. „Bei den Schäden an der Windschutzscheibe, was soll das denn für ein Gegenstand gewesen sein?”, fragt der Richter während des Prozesses. Die Strafkammer sei überzeugt, „dass sie gewusst haben, dass sie einen Menschen angefahren haben.”
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Fahrer wirkt nach Urteil entsetzt
Im Prozess hat der 19-Jährige die Angehörigen der Frau unter Tränen um Entschuldigung gebeten. Er schäme sich jeden Tag in Grund und Boden und werde jedes Urteil akzeptieren. „Da bin ich mal gespannt”, sagt der Richter daraufhin. Sein Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Als der 19-Jährige erfährt, dass er für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis muss, wirkt er dann doch entsetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jsi/dpa)