Zwei Tote, 14 Verletzte„Getrieben von starker Wut!” Prozess nach Mannheimer Todesfahrt hat begonnen

Auftakt im Mordprozess nach der Amokfahrt in Mannheim
Der Angeklagte im Mordprozess nach der Todesfahrt von Mannheim sitzt mit einem Aktendeckel vor seinem Gesicht im Gerichtssaal
Bernd Weißbrod/dpa

Auftakt im Mordprozess nach Todesfahrt!
Mit Tempo 80 raste ein Mann an Rosenmontag durch die Mannheimer Innenstadt – zwei Tote, 14 Verletzte. Nun beginnt der Prozess – im Zentrum steht die Frage nach dem Motiv. Am ersten Verhandlungstag gab der Verteidiger Einblicke in die „seelische Krise” des Angeklagten.

Täter hatte Amokfahrt zunächst für Offenbach geplant

Nach der Todesfahrt von Mannheim sitzt der Angeklagte zum Prozessauftakt teilnahmslos im Saal. Sein Anwalt spricht für ihn und liest eine Erklärung vor. Der 40-Jährige aus Ludwigshafen bestreitet die Vorwürfe beim Landgericht Mannheim nicht. Er sei am Rosenmontag gezielt auf Menschen zugefahren, um sie zu töten. Verteidiger Uwe Kosmala versucht zu erklären, was im Inneren seines Mandanten vorgegangen ist.

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Getrieben von starker Wut und Selbstzweifeln sei ihm der Gedanke zur Todesfahrt gekommen. Eigentlich, so der Verteidiger, habe sein Mandant die Amokfahrt stattdessen in der hessischen Stadt Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm auf Höhe der Haupteinkaufsstraße Planken die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Zu dieser Zeit habe der 40-Jährige sich in einer „seelischen Krise” befunden. Er habe bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen, so der Anwalt weiter.

Was ist passiert?

Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Anschließend habe er gezielt mit seinem Auto zwei Passanten erfasst. Einer sei am Knöchel verletzt, der andere frontal gerammt und über das Auto geschleudert worden. Bewusst habe er dabei das „Überraschungsmoment” ausgenutzt, führte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer aus.

Er habe letztlich auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und weitere Menschen erfasst und verletzt. Zwei Menschen starben noch in der Fußgängerzone, 14 weitere wurden teilweise schwer verletzt. Eine Mutter sei in das Schaufenster eines Modegeschäfts geschleudert worden, ihr zweijähriger Sohn fiel weinend aus dem Kinderwagen. Eine Seniorin, die gerade mit ihrem Rollator die Straße überquerte, sei ebenfalls angefahren worden.

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Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, so die Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend sei er geflohen. Mit der Waffe soll er sich kurz darauf in den Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Danach habe sich der Verdächtige in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt.

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Polizisten berichten über Festnahme

Zwei Polizisten berichteten im Zeugenstand, wie sie den teilnahmslos wirkenden Mann mit der Waffe auf dem Oberkörper fanden. „Er lag einfach starr auf dem Rücken”, sagte einer der Beamten. Der Angeklagte soll die Einsatzkräfte außerdem aufgefordert haben, ihm in den Kopf zu schießen. Ein Bodycam-Video, das im Gericht abgespielt wurde, zeigte die Situation kurz vor der Festnahme. Seither sitzt der 40-Jährige in Untersuchungshaft.

Bei Verurteilung wegen Mordes droht lebenslange Haft

„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet”, hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann eine Reihe von Delikten vor, darunter Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht demnach eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

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Nach der Tat hatte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des Täters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stünden im Fokus der Ermittlungen. Der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, sagte damals, man habe in sozialen Medien festgestellt, dass der Täter an großen Versammlungen von „Reichsbürgern” teilgenommen habe.

Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden. (dpa/tma)

Verwendete Quellen: dpa