Junge Frauen sterben durch mutmaßliches Autorennen in Ludwigsburg
Zweiter Todesfahrer auf der Flucht – wer kann der Polizei helfen?

Wer ist der zweite Raser?
Zwei Frauen sterben, als am Donnerstagabend (20. März) in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) ein Auto mit ihrem Wagen zusammenstößt. Hintergrund ist wohl ein verbotenes Rennen. Die Polizei sucht Zeugen. Denn der Fahrer des zweiten Autos, das den tödlichen Crash ausgelöst hat, ist weiterhin auf der Flucht.
Illegales Autorennen in Ludwigsburg: Fahndung nach zweitem beteiligten Fahrer
Nach dem tödlichen Autounfall in Ludwigsburg läuft die Fahndung nach dem Fahrer oder der Fahrerin des zweiten Wagens, der mutmaßlich an einem illegalen Rennen beteiligt war. Eine Ermittlungsgruppe beim Polizeipräsidium Ludwigsburg bittet Zeugen, sich zu melden.
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Zusätzlich wurde den Angaben nach ein Online-Hinweisportal eingerichtet. Auf einer Internetseite kann man, auch anonym, Dateien wie Bilder, Screenshots oder Videosequenzen hochladen.
Ein Fahrer nach Autorennen im Gefängnis
Die Ermittler gehen nach aktuellem Stand davon aus, dass sich zwei Autos am Donnerstagabend ein Rennen lieferten. Dabei soll eines der Fahrzeuge mit dem Wagen einer 23-Jährigen zusammengestoßen sein, die gerade von einer Tankstelle auf die Straße fuhr. Ihr Auto wurde den Angaben zufolge von der Fahrbahn geschleudert und zwischen zwei Bäumen eingeklemmt. Merve und ihre 22 Jahre alte Beifahrerin Selin starben noch an Ort und Stelle.
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Der mutmaßliche Unfallverursacher verletzte sich leicht und wurde vorläufig festgenommen. Am Freitag erließ ein Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart Haftbefehl wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in zwei Fällen gegen den 32-jährigen Türken. Dieser kam in Untersuchungshaft.
Verbotene Autorennen keine Seltenheit
Der Fahrer oder die Fahrerin des zweiten Autos war jedoch unerkannt entkommen. Zwar konnten die Ermittler den Wagen in der Nähe des Unfallortes sicherstellen. „Insassen waren nicht vor Ort”, hieß es in einer Mitteilung.
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Illegale Autorennen gehören laut Statistik zum Alltag. Seit 2017 gelten sie als Straftat. Unter Umständen können die Fahrer wegen Mordes verurteilt werden. (dpa/lha)