Wochenlanger Missbrauch vor dem Tod
Mutter schüttelt Baby zu Tode – drei Jahre Haft

Nach 14 Wochen endet sein Leben!
Eine Frau aus Gummersbach misshandelt ihr kleines Baby, füttert es nicht – und tötet den Säugling brutal. Die Mutter schüttelt ihr Kind so stark, dass es einen Atemstillstand erleidet. Nun spricht das Kölner Landgericht ein Urteil.
Baby stirbt an Atemstillstand
Im Prozess um ein zu Tode geschütteltes Baby hat das Kölner Landgericht die Mutter zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen die 41-Jährige wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge sowie Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen, jeweils durch Unterlassen, schuldig.
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Der 14 Wochen alte Säugling war im Mai 2022 „aufgrund schwerer Misshandlungen, nämlich einem kräftigen Schütteln, verstorben“, wie die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung sagte. Dadurch sei es bei dem Baby zu einem Atemstillstand gekommen, der schwere Verletzungen des Gehirns nach sich gezogen habe.
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Säugling lange körperlich misshandelt
Zudem sei das Kind unterernährt gewesen. Auch sei der Säugling schon vor seinem Tod körperlich misshandelt worden. Darauf deuteten bereits verheilte Rippenbrüche hin, die bei der Obduktion festgestellt wurden. „Da muss es schon Wochen vor dem Tod eine ganz kräftige Kompression des Oberkörpers gegeben haben“, hieß es in der Urteilsbegründung.
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Weiter habe der Junge auch einen Schädelbruch erlitten, der aber nicht ursächlich für den Tod gewesen sei. Ob dieser Bruch von einem Sturz stammte oder von einem Schlagen des Kopfes gegen einen harten Gegenstand, konnte das Gericht nicht feststellen.
Angeklagte weißt Schuld von sich
Die Angeklagte aus Gummersbach wieß in dem Prozess alle Schuld von sich und belastete den Vater des Kindes, ihren Ehemann, schwer. Dieser war bereits im vergangenen Juni ebenfalls wegen Beihilfe zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Die Schuldsprüche ergingen in beiden Fällen jeweils wegen Beihilfe, weil das Gericht nicht eindeutig feststellen konnte, wer den Säugling letztlich zu Tode geschüttelt hatte. Dass es aber einer der beiden Elternteile war, daran hatte das Gericht keine Zweifel. (fkl, mit dpa)