Hauptverdächtiger im Fall Maddie
Haftbefehl gegen Christian B. aufgehoben

Kommt er jetzt bald frei?
Der Haftbefehl gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. ist aufgehoben worden. Dabei geht es um Vorwürfe gegen den 47-jährigen Deutschen im Zusammenhang mit fünf anderen schweren sexuellen Straftaten. Hier bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit.
Prozess gegen Christian B. läuft normal weiter
Christian B. kommt aber jetzt nicht sofort auf freien Fuß. Im Gefängnis bleibt er weiterhin, wegen einer Verurteilung aus dem Jahr 2019 für die Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin 2005 in Portugal. „Er bleibt natürlich in Haft, nur in diesem aktuellen Prozess ist der Haftbefehl aufgehoben worden”, erklärte Gerichtssprecherin Lisa Rust. „Das Verfahren läuft nach wie vor weiter, der nächste Verhandlungstermin am Freitag wird wie gewohnt stattfinden und normal weitergehen.”
Der Verteidigung des mehrmals vorbestraften Sexualstraftäters hatte beantragt, den Haftbefehl gegen Christian B. im aktuellen Verfahren aufzuheben. Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, hatte Verteidiger Friedrich Fülscher zur Begründung gesagt. Die Kammer hob den Haftbefehl auf, weil auch aus ihrer Sicht kein dringender Tatverdacht bestehe, teilte das Gericht mit.
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Christian B. steht wegen Vergewaltigung und Kindesmissbrauch vor Gericht
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Tatverdacht ist dagegen nur hinreichend, wenn bei der vorläufigen Bewertung eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Die Verteidiger wollten mit dem Antrag einen Zwischenstand von der Strafkammer einfordern.
Christian B. werden in dem Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen. Der Angeklagte verteidigt sich bisher schweigend und es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Maddie-Komplex ist offiziell nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Ermittlungen zum Verschwinden der dreijährigen Britin Madeleine McCann im Mai 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz an der Algarve dauern an. Der nächste Verhandlungstermin im aktuellen Prozess ist am 5. Juli. (jgr, mit dpa)