Jan Heiko P. tötete 14-Jährige - jetzt steht er erneut vor Gericht

Ayleens Mörder wollte Kindern Nacktfotos abkaufen und masturbierte vor ihnen

Jan Heiko P. muss sich vor dem Landgericht Gießen verantworten.
Jan Heiko P. muss sich vor dem Landgericht Gießen verantworten.
RTL
von Jennifer Richter und Alexa von der Recke

Muss Ayleens Mörder in Sicherungsverwahrung?
Der Angeklagte verdeckt vor Gericht zwar sein Gesicht, kann sich aber nicht vor seinen Taten verstecken. Der 32-jährige Mann wurde vor rund einem Jahr und vier Monaten wegen Mordes an der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg verurteilt. Am Montag, den 3. Februar, startet der Prozess gegen ihn wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt.

„Das Mädchen empfand Ekel”

Das Landgericht Gießen startet am Montag, den 03. Februar, einen neuen Prozess gegen Jan Heiko P. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 24. Juni 2022 sexuelle Handlungen vor einem Kind vorgenommen zu haben. Konkret geht es um einen Videoanruf bei WhatsApp, bei dem er sein Glied zeigt und masturbiert. Dieser Vorwurf war bereits zum Prozess im Mordfall Ayleen bekannt, wurde jedoch damals nicht angeklagt. Um Kontakt zu jungen Frauen aufzubauen, erstellte er Fake-Profile auf Snapchat, Instagram und Telegram.

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Er versendete ungefragt Bilder und Videos, auf denen er masturbierte und forderte Nacktbilder. Hierfür bot er 500 Euro oder Amazon-Gutscheine an. Außerdem bot er sich als Sugar Daddy an. Der Staatsanwalt betont heute (3. Februar) bei Gericht: „Das Mädchen empfand Ekel.“

Jan Heiko P. gesteht seine Taten

Zwar verdeckt der Angeklagte vor Gericht sein Gesicht, doch er äußert sich zu den Vorwürfen des Gerichts. Seine Anwälte verlesen eine Erklärung: „Ich bereue meine Straftaten gegenüber diesen Mädchen sehr und schäme mich sehr.“ Während der Verlesung starrt er die ganze Zeit auf ein Blatt und wirkt emotionslos. Seit seiner Verurteilung befindet sich der 32-Jährige in Einzelhaft.

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Sophie wurde selber fast Opfer

Angeklagter sitzt bereits wegen Mordes im Gefängnis

Am 29. September 2023 verurteilt das Gericht Jan Heiko P. wegen Mordes an Ayleen. Die 14-jährige Schülerin war im Juni 2022 tot in einem See in Hessen gefunden worden. Über einen Chat hatte der 30-Jährige unter dem Namen „Henker“ das Mädchen zunächst emotional erpresst und später zu einem Treffen überredet. Nach diesem Treffen war Ayleen tot. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass Jan Heiko P. die Schülerin von ihrem Heimatort Gottenheim bei Freiburg in ein Waldstück bei Langgöns gebracht hatte. Hier habe er versucht, sie zu vergewaltigen. Später hatte er sie erwürgt und ihre Leiche im Teufelssee versenkt.

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Sicherungsverwahrung steht erneut im Raum!

Im ersten Prozess ordnete das Gericht auch eine Sicherungsverwahrung für Jan Heiko P. an. Nach der Revision des Angeklagten und eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs wurde die Sicherungsverwahrung zurückgezogen und jetzt neu verhandelt. Die Verurteilung wegen Mordes ist zwar rechtskräftig, aber die Strafe bezüglich der Kinderpornografie wird in diesem Prozess neu entschieden. Um in Sicherungsverwahrung zu kommen, müssen bestimmte Formalien erfüllt werden: Es müssen zwei separate Straftaten vorliegen. Wenn Jan Heiko P. mehr als zwei Jahre Haft in dieser Verhandlung bekommt, wird er die formellen Anforderungen für eine Sicherungsverwahrung erfüllen! Am 11. Februar wird die Verhandlung fortgesetzt.