28-Jähriger wegen sexuellem Missbrauch vor GerichtFünf junge Mädchen mit Nacktfotos erpresst – sie sollten ihr eigenes Erbrochenes essen

Es sind widerliche Vorwürfe!
Ein 28-Jähriger muss sich seit Freitag (20. September) vor dem Landgericht Hamburg wegen sexuellem Missbrauch verantworten. Per Snapchat soll er es auf junge Mädchen abgesehen und von ihnen Nacktfotos und -videos gefordert haben. Doch dabei bleibt es nicht – mit den ersten Bildern erpresst der Angeklagte erniedrigende Handlungen von den Kindern.
Nematullah S. drohte, die Nacktbilder zu veröffentlichen
Zwischen zwei Beamten betritt der Angeklagte am Freitagmorgen den Gerichtssaal. Sein Gesicht verdeckt er mit einem Aktenordner. Bei dem 28-Jährigen handelt es sich um einen afghanischen Staatsbürger, zuletzt gemeldet ist er im hessischen Pfungstadt. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Januar 2020 und Mai 2021 fünf Mädchen im Alter von elf bis dreizehn Jahren kontaktiert zu haben.
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Doch bei Worten allein sei es nicht geblieben, erklärt Gerichtssprecherin Mia-Christine Sperling-Karstens im Interview mit RTL. „Nachdem die Mädchen seinem Ansinnen gefolgt waren und Bilder übersandt haben, soll der Angeklagte Druck aufgebaut haben und gedroht haben, dass er eben diese ersten übersandten Bilder und Videos in den sozialen Netzwerken veröffentlicht, wenn die Mädchen ihm keine weiteren Bilder schickten.“
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Angeklagter erpresste immer mehr Aufnahmen
Über diese Erpresser-Masche habe sich der Angeklagte zahlreiche kinderpornografische Videos und Bilddateien verschafft, so die Sprecherin. Die Mädchen bringt er durch seine Drohungen dazu, immer widerlichere Dinge für ihn zu tun. „Laut Anklage soll er beispielsweise eine 13-Jährige dazu veranlasst haben, ihr eigenes Erbrochenes und ihren Kot zu essen und ihm dann eben diese Videoaufnahmen davon zu schicken“, erklärt die Gerichtssprecherin.
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Hinweise auf den Angeklagten kommen aus dem Ausland
Aufmerksam auf den 28-Jährigen wird eine US-amerikanische Organisation, die sich auf Fälle von vermissten und ausgebeuteten Kindern spezialisiert habe. „Ein Teil dieser Tätigkeit ist auch, Verdachtsfälle von Kinderpornografie an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben“, sagt Mia-Christine Sperling-Karstens.
So landen die Hinweise auf N. bei den deutschen Behörden. Die Ermittler stellen in der Wohnung des Angeklagten über 200 kinderpornografische Bild- und Videodateien sicher. Auf seinem Smartphone soll er über 400 weitere Dateien gespeichert haben.
Opfer könnten als Zeuginnen auftreten
Ob die betroffenen Mädchen im Rahmen der Hauptverhandlung als Zeuginnen vernommen werden müssen, sei derzeit noch unklar. Wie die Sprecherin erklärt, werde das Gericht darüber während der Beweisaufnahme entscheiden.
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Im Falle einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe rechnen. „Das Gesetz sieht jeweils mindestens drei Monate oder sechs Monate Freiheitsstrafe und Höchststrafen von fünf Jahren bis zehn Jahren vor“, so Sperling-Karstens. Ein Urteil in dem Prozess könnte Mitte Oktober fallen.