Mann (30) ersticht Bettler im Rollstuhl„Er wollte töten, um ins Gefängnis zu kommen und so seine Sorgen loszuwerden”

Er war arbeitslos, ohne Perspektive, drohte obdachlos zu werden.
Und er sah nur einen einzigen Ausweg: jemanden zu töten. Jetzt wurde ein Mann (30) aus Nastätten (Rheinland-Pfalz) vom Frankfurter Landgericht wegen Mordes verurteilt – zu lebenslanger Haft.

Im Frankfurter Bahnhofsviertel – letzter Ausweg Mord

Ein Mann (30) wollte seine Sorgen loswerden und sah nur einen Ausweg: Mord. Jetzt wurde er in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt.
Ein Mann (30) wollte seine Sorgen loswerden und sah nur einen Ausweg: Mord. Jetzt wurde er in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt.
RTL

Der Fall macht sprachlos. Nicht nur wegen der Brutalität der Tat. Sondern wegen des Grundes: „Er wollte töten, um ins Gefängnis zu kommen und so seine Sorgen loszuwerden“, erklärte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer.
Das Gefängnis – als Flucht vor dem Leben. „Das schien ihm die allerbeste Lösung für seine Probleme zu sein.”

Rückblick: Es ist der 7. März 2024, als der damals 29-Jährige ein großes Küchenmesser einpackt und in die Frankfurter Innenstadt fährt. Er geht gezielt ins Bahnhofsviertel – auf der Suche nach einem Opfer. Nicht irgendjemanden, sondern jemanden, der ihm unterlegen ist.

Der Mann, den er schließlich angreift, ist 49 Jahre alt. Er hat nur noch ein Bein, sitzt im Rollstuhl und wiegt gerade einmal etwas über 40 Kilo. Es ist ein wehrloser Bettler. Nach einem kurzen Gespräch rollt das spätere Opfer in eine Passage. Der 29-Jährige folgt – und sticht ihm von hinten mehrfach mit großer Wucht in den Rücken.

Mord aus niedrigen Beweggründen

Das Gericht ist sich sicher: Die Tat war heimtückisch aus niedrigen Beweggründen. Der Mann wird zu lebenslangeer Haft verurteilt – genau das, was der Täter sich erhofft hatte.

Sein Verteidiger hatte auf eine mildere Strafe wegen Totschlags plädiert – zwischen fünf und sieben Jahren. Doch das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Mensch ist tot. Ein anderer sitzt nun dort, wo er unbedingt hinwollte – lebenslang im Gefängnis. (kra, mit dpa)