War eine Krankenschwester involviert?Zwei neue Verfahren in der Schumacher-Erpressung eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft leitet zwei weitere Verfahren ein!
Nachdem beim Prozessauftakt gegen die mutmaßlichen Erpresser von Michael und Corinna Schumacher zwei Männer ihre Tat gestehen, verweist der Hauptangeklagte auf eine Krankenschwester, die ebenfalls involviert gewesen sei. Nun legt die Staatsanwaltschaft nach RTL-Informationen mit zwei weiteren Verfahren nach!
Krankenschwester soll Material verkauft haben
Wegen der gescheiterten Erpressung der Familie des Ex-Formel-1-Weltmeisters ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen die Krankenschwester, die den Rennfahrer zeitweise betreute. In ihrem Fall gehe man inzwischen dem Anfangsverdacht der Beteiligung an einer versuchten Erpressung nach, bestätigt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Wuppertal.
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Beim Prozessauftakt in Wuppertal gestand der mutmaßliche Haupttäter Yilmaz T., der Mitangeklagte Markus F. habe ihm zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial der Schumachers gegeben. Er habe ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester erhielt. Die geforderten 15 Millionen Euro hätten deshalb durch drei geteilt werden sollen.
Auf die Frage, was er von der Frau wisse, antwortete T.‘s Anwalt Oliver Doelfs: „Nur das, was auch mein Mandant von ihr weiß.“ Der habe ihm gesagt, dass er die Frau nicht kenne. „Er hat nur einmal ein Foto von ihr gesehen, das hat ihm der Mitangeklagte gezeigt“, so Doelfs. „Er hat keinen Kontakt zu ihr und kennt sie auch nicht näher.“
Im Video: Was macht die Erpressung mit den Schumachers?
Mitarbeiterin unterstreicht Anschuldigungen
Auch eine Mitarbeiterin der Familie unterstrich vor Gericht die Vorwürfe: „Das deckt sich mit meiner Ahnung. Herr F. und eine Krankenschwester haben sich sehr gut verstanden. Ich habe die immer zusammen gesehen.“ Die Frau sei aufgrund großer Probleme mit ihrer Pflegeleistung entlassen worden. „Wir haben ein paar unschöne Dinge gesehen.“
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Zusätzlich leitet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen uneidlichen Falschaussage gegen einen Zeugen ein, der vor Gericht seine 33-seitige frühere Aussage zum Fall zurückzog. (fkl, mit dpa)